Beschlussvorschlag:
1.) § 3, Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das auf maximal 5 % des Haushaltsvolumens (Basis Haushalt 2011) abgesenkte Volumen nicht.“
2.) Der Vertragsentwurf wird um folgenden § 8 ergänzt:
„§ 8 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und dem Vertragszweck am ehesten entsprechende wirksame Regelung zu treffen.“
3.) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen darüber zu führen, welche Konsequenzen eine Nichterfüllung des Vertrages für die Stadt hätte. Dabei muss sichergestellt sein, dass bereits gezahlte Zins- und Tilgungshilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
4.) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Vertragsentwurfes Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Entschuldungsvertrag im Rahmen des „Zukunftsvertrages“ für die Stadt Hildesheim abzuschließen. Dieser Vertrag wird dem Rat der Stadt Hildesheim am 5. September zum Beschluss vorgelegt.