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Sachverhalt:
Einsparvorgabe: 120.000 € Sachkosten
Leistung 367001
Familienbüro und Landesprogramm Familie mit Zukunft [Erziehungslotsen, Willkommen im Leben, Strukturmaßnahmen Tagespflege]
„Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) hat der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten geschaffen.
Das Land Niedersachsen nimmt mit dem Landesförderungsprogramm „Familien mit Zukunft“ die Bundesgesetze auf und stellt auf der Grundlage der „Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung“ … unter anderem Fördermittel für die Einrichtung und den Betrieb von „Familien- und Kinderservicebüros“ als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich eine Verantwortung der Kommune, die der Fachbereich Soziales und Jugend in sein Steuerungsverständnis und somit in seinen Aufgabenbereich fasst:
? [1] Optimierung der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
? [2] Flankierende Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder über 3 Jahren
? [3] Ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien
? [4] Optimierung der Zusammenarbeit kommunaler Fachdienste und Netzwerkaufbau“[1]
Die maximale Fördersumme des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ beträgt bei entsprechender Co-Finanzierung 240.000 €.
Aufgaben 1 und 2, hier Tagespflege, sind Pflichtaufgaben der Stadt; die den weit überwiegenden Kostenanteil beanspruchen.
Bei den Aufgaben 3 und 4 handelt es sich um Leistungen, die bedarfsgerecht vorzuhalten sind, deren Umfang vom Rat der Stadt Hildesheim und seinen Gremien aber bestimmt werden kann. Die Einzelangebote, z.B. Willkommen im Leben, Erziehungslotsen, Vermittlung haushaltsentlastender Dienste u.a. greifen in der Praxis ineinander, um ein kostengünstiges ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Familien anstelle der Erziehungs- und Eingliederungsleistungen mit subjektivem Rechtsanspruch nach §§ 27ff und § 35a und § 35 SGB VIII vorzuhalten.
Seitens des Landes werden in dem Zeitraum 01.11.2010 bis 31.10.2011 für den Betrieb des Familienbüros, Erziehungslotsen und Willkommen im Leben 123.000,- € zur Verfügung gestellt. Die Gegenfinanzierung der Stadt erfolgt in gleicher Höhe.
Im Jahr 2012 ändert sich die Landesförderung der Familienbüros in der Form, dass der personelle Aufwand nur noch mit max. 10.000,- € und Projekte mit ca. 30.000,- € unterstützt werden. Förderungsvoraussetzung ist weiterhin eine Gegenfinanzierung durch die Stadt Hildesheim.
Zum Familienbüro als Organisationseinheit liegt bereits ein Sparvorschlag dergestalt vor, das angemietete Objekt aufzugeben, und die Aufgabe in vorhandenen Räumlichkeiten der Ver-waltung (Stichwort: Soziales Rathaus) fortzuführen. Das Einsparvolumen beträgt 24.000 € und ist bereits in der Maßnahmeliste des Lenkungsausschusses enthalten.
Leistung 367002
Die Familienzentren sind eine freiwillige Leistung der Stadt, leisten aber ebenso wie das Familienbüro eine unterstützende Aufgabe neben der Pflichtaufgabe Erziehungshilfen.
Leistungen 367000 und 367004
Die Leistung 367000 beinhaltet die Personalkosten des ehemaligen FD EB/PKD und reduziert sich um die Personalkosten der zum LK gewechselten Fachkräfte der städt. EB im Umfang von 1,75 VZÄ. Ein Einsparvolumen von 1 VZÄ Psychologische Fachkraft ist bereits im HJ 2011 berücksichtigt.
Die Leistung 367004 beinhaltet die Förderung freier Träger (freiwillige Leistungen) und den Zuschuss der Stadt an den Landkreis Hildesheim für die Aufgabenwahrnehmung der Erziehungsberatung (Pflichtaufgabe) für Stadt und Landkreis einschl. der Förderung der EB/Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.:
265.000 € Lk Hildesheim
9.000 € DKSB
14.400 € Familienbildungsstätten
26.000 € Wildrose e.V. (Leistung im Vorfeld HzE)
314.400 € insgesamt
[1] Vorlage 08/270 für den Rat der Stadt Hildesheim und seine Gremien, beschlossen am 29.09.2008
Die in Klammern [ ] stehende Nummerierung ist zur Orientierung im folgenden Text hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Auslauf des Projektes "Willkommen im Leben" ab 2012. Einspareffekt 11.600,- € für die Nichtweiterbeschäftigung einer geringfügig Beschäftigten und Wegfall der Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Erziehungslotsen. Berücksichtigt sind davon Personalkosten in Höhe von 6.300 €.
2. Einstellung der Zahlung der Aufwandsentschädigung für den Einsatz der Erziehungslotsen im Bereich Erziehungshilfen ab 2012 in Höhe von 3.000,- €.
3. Weitere Kürzungen in Höhe der Restsumme werden in den Haushaltsberatungen 2012 ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: