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Sachverhalt:
Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung vom 10.06.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.
? Darstellung Istsituation
Die Stadt Hildesheim hat sich bislang eine großzügige Sportförderung geleistet, die aber dennoch wenig städtische Einflussnahme ermöglichte. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des in 2007 vom Rat beschlossenen Sportflächenkonzeptes haben gezeigt, dass es aus Steuerungsgründen dringend geboten ist, diese Einflussnahme zu erhöhen. Zu Zeiten knapper Kassen und begrenzter Ressourcen gilt es zukünftig, eine effektive Nutzung der vorhandenen Sportstätten zu erreichen. Wenig genutzte Platzanlagen sind zu vermeiden und die Auslastung von Hallen ist zu erhöhen. Da eine freiwillige Beschränkung der Vereine in der Praxis nicht stattfindet, soll durch die dargestellten Einzelmaßnahmen ein wirtschaftlicheres Flächenmanagement erreicht werden.
? Entscheidungsvorschlag mit Bewertung (Finanzen und Wirkung)
Sport- und Schwimmhallenentgelte
Von den Hildesheimer Sportvereinen sollten zukünftig Benutzungsentgelte für die Sport- und Schwimmhallen erhoben werden. Nach überschlägigen Berechnungen könnten jährlich ca. 230.000 € für Sporthallen (nur städt. Hallen) und ca. 150.000 € für Schwimmhallen = insgesamt ca. 380.000 € erzielt werden. Falls die Entgelte mehrwertsteuerpflichtig sein sollten (wird derzeit von FB 20 geprüft), müsste die Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Entgelten erhoben werden.
Bei den Sporthallenentgelten wurden Nutzungskosten je Stunde in Höhe von 1,50 € je angefangene 100 Quadratmeter Hallengröße zugrundegelegt. Diese errechnen sich durch den realen Aufwand für Energie 0,90 € und Reinigung 0,60 € (Durchschnittswerte für alle Hallen). Demzufolge würden sich Nutzungsentgelte von z.B. 19,50 €/Std. für die gesamte Sporthalle Stadtmitte, 10,50 €/Std. für die neue Goethehalle und 7,50 €/Std. für die Sporthalle der GS Itzum ergeben.
Die Schwimmhallenentgelte wurden auf Basis der Zahlungen der Stadt Hildesheim an das Hallenbad Drispenstedt berechnet und betragen 12,50 € je 25 m Bahn und Stunde. Die Beträge sind nach Bahnenlänge auf die anderen Bäder umgerechnet worden.
Hinweis: eine Berechnung auf Basis der Zahlung an das Wasserparadies würde ca. 50 % höhere Entgelte ergeben und auf Basis der Zahlungen für das Uni-Bad ca. 16 % höhere. Anders als bei den Sporthallenentgelten verteilen sich die Schwimmhallenentgelte aber insbesondere auf einige Vereine mit Schwimmleistungssport, die dann sehr stark belastet würden.
Bei der zukünftigen Erhebung ist auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen; dieser wird mit 19,50 Wochenstunden einer E6-Stelle kalkuliert (durchschnittliche Gesamtkosten mit Sachkosten 52.130 €/jährlich - für 19,50 Stunden) = 26.065 €/jährlich). Außerdem sind die Einnahmen von den Hallen der Landkreisschulen und der Schulen anderer Schulträger im Stadtgebiet, die von der Stadt verwaltet werden, an den Landkreis Hildesheim und die anderen Schulträger abzuführen - dies sind ca. 20% der Sporthallen-Einnahmen (ca. 60.000 €) - diese Beträge wurden separat berechnet und sind in der o.g. Summe nicht enthalten.
Sportflächenpflegezuschuss
Damit nicht nur die Hallensport treibenden Vereine belastet werden, sollte außerdem auch der städt. Sportflächenpflegezuschuss an die Rasensport treibenden Vereine abgeschafft werden (derzeit ca. 240.000 €).
Pachten und Erbpachten
Die Verträge mit den Vereinen sehen grundsätzlich die Zahlung von Pachten und Erbpachten vor. Die Verpflichtung ist nur durch einen Ratsbeschluss aus den 70er Jahren ausgesetzt und könnte deshalb durch einfachen Ratsbeschluss aktiviert werden. Die augenblickliche Summe der Zahlungen würde ca. 100.000 € betragen.
Pachten und Erbpachten, die theoretisch an die Stadt Hildesheim zu zahlen gewesen wären, wurden bislang nicht turnusmäßig erhöht, weil sie nur im Rahmen der Sportförderung verwaltungsintern verrechnet wurden. Externe Zahlungen an andere Verpächter (z.B. Klosterkammer), auf deren Grundstücken sich Sportvereine befinden, wurden allerdings regelmäßig in der vertraglich vorgesehenen Höhe angepasst; somit würden sich unterschiedliche Zahlungen für die einzelnen Vereine, je nach Grundstückseigentümer ergeben.
Hinweise:
o Die Stadt hat sich mit dem Ratsbeschuss vom 14.12.2009 bis Ende 2014 verpflichtet, keine Hallennutzungsentgelte zu erheben sowie weiterhin die Übungsleiterzuschüsse an den Kreissportbund Hildesheim und die Sportflächenpflege an die Vereine zu zahlen.
o Die Hildesheimer Sportvereine zahlen aufgrund des Ratsbeschlusses derzeit der Stadt Hildesheim einen "Solidarbeitrag". Dieser betrug 2009 = 50.000 € und beträgt von 2010 bis 2014 = 150.000 € jährlich. Durch die Einführung von Hallenbenutzungsentgelten und des Wegfalls der Sportflächenpflege würde die Vereinbarung mit den Sportvereinen ungültig und der Solidarbeitrag der Sportvereine in Höhe von 150.000 € jährlich entfallen.
o Da die Freiherr-vom-Stein-Halle im Rahmen des Konjunkturpakets für die Förderung kommunaler Sportstätten saniert wurde, dürfen dort keine Hallenbenutzungsgebühren oder -entgelte erhoben werden.
o Wenn die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen an den Landkreis Hildesheim abgegeben würde, müsste die Abführungsquote an den Landkreis noch wesentlich höher sein, da die großen Sporthallen der weiterführenden Schulen auch an den Landkreis Hildesheim übergingen.
o Durch die Einführung von Hallenbenutzungsentgelten werden voraussichtlich Hallenzeiten zurückgegeben, somit ist mit Einnahmeausfällen zu rechnen, deren Höhe aber noch nicht absehbar ist.
? Zeitschiene für Umsetzung
Einnahmeerhöhung (Hallenbenutzungsentgelte und Pacht-/Erbpachterhebung) sowie Ausgabenminderung (Abschaffung des Sportflächenpflegezuschusses) würden rein rechnerisch zusammen ca. 720.000 € betragen. Davon sind aber der erhöhte Personalaufwand mit ca. 26.000 € und der wegfallende Solidarbeitrag mit 150.000 € abzuziehen, sodass ca. 544.000 € als jährliche Mehreinnahmen verbleiben.
Beschlussvorschlag:
Die Ratsbeschlüsse vom 14.12.2009 zum Solidarbeitrag der Sportvereine sowie der Ratsbeschuss aus den 70er Jahren hinsichtlich der Befreiung der Sportvereine von Pacht- und Erbpachtzahlungen sowie der Befreiung von der Unterhaltungspflicht der Sportplätze werden aufgehoben.
Ab 2012 werden von den Vereinen Entgelte für die Nutzung von Sport- und Schwimmhallen gemäß der Sitzungsvorlage erhoben, der Sportflächenpflegezuschuss an die Sportvereine wird abgeschafft und es werden Pachten / Erbpachten für die Vereinsgrundstücke erhoben.
Die Verwaltung wird eine Entgeltordung für die Hallennutzung erarbeiten und ein gerechtes Modell für die Erhebung von Pachten und Erbpachten entwickeln.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | ANLAGE_1_Berechnung_Hallennutzungsentgelte_1,5_Euro_o_stadt_Einrichtungen (68 KB) | ||||
2 | öffentlich | ANLAGE_2_Schwimmhallenentgelte_fuer_Vereine (41 KB) | ||||
3 | öffentlich | ANLAGE_3_Sportflächenpflege_Zuschuss 2011 (8 KB) | ||||
4 | öffentlich | ANLAGE_4_Aufstellung_der_Mieten_Pachten_Erbpachten (40 KB) | ||||
5 | öffentlich | ANLAGE_5_Vereinsbelastung (79 KB) | ||||
6 | öffentlich | Folgekostenabschätzung Sturturwechsel Sportförderung 30.05.11 (57 KB) |