Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 11/314  

Betreff: Zukunftsvertrag: Maßnahmevorschlag "Strukturwechsel in der Sportförderung der Stadt Hildesheim mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Nutzung von Sportflächen sowie einer höheren Steuerungsrelevanz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Schule und Sport Beteiligt:11 Fachbereich Personal und Organisation
Bearbeiter/-in: Haase, Simone  Referat Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
15.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
21.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
30.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zurückgestellt   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
22.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag Vorberatung
Anlagen:
ANLAGE_1_Berechnung_Hallennutzungsentgelte_1,5_Euro_o_stadt_Einrichtungen  
ANLAGE_2_Schwimmhallenentgelte_fuer_Vereine  
ANLAGE_3_Sportflächenpflege_Zuschuss 2011  
ANLAGE_4_Aufstellung_der_Mieten_Pachten_Erbpachten  
ANLAGE_5_Vereinsbelastung  
Folgekostenabschätzung Sturturwechsel Sportförderung 30.05.11  

Sachverhalt:

 

Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung vom 10.06.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.

 

?      Darstellung Istsituation

 

Die Stadt Hildesheim hat sich bislang eine großzügige Sportförderung geleistet, die aber dennoch wenig städtische Einflussnahme ermöglichte. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des in 2007 vom Rat beschlossenen Sportflächenkonzeptes haben gezeigt, dass es aus Steuerungsgründen dringend geboten ist, diese Einflussnahme zu erhöhen. Zu Zeiten knapper Kassen und begrenzter Ressourcen gilt es zukünftig, eine effektive Nutzung der vorhandenen Sportstätten zu erreichen. Wenig genutzte Platzanlagen sind zu vermeiden und die Auslastung von Hallen ist zu erhöhen. Da eine freiwillige Beschränkung der Vereine in der Praxis nicht stattfindet, soll durch die dargestellten Einzelmaßnahmen ein wirtschaftlicheres Flächenmanagement erreicht werden.

 

?      Entscheidungsvorschlag mit Bewertung (Finanzen und Wirkung)

 

Sport- und Schwimmhallenentgelte

Von den Hildesheimer Sportvereinen sollten zukünftig Benutzungsentgelte für die Sport- und Schwimmhallen erhoben werden. Nach überschlägigen Berechnungen könnten jährlich ca. 230.000 für Sporthallen (nur städt. Hallen) und ca. 150.000 für Schwimmhallen = insgesamt ca. 380.000 erzielt werden. Falls die Entgelte mehrwertsteuerpflichtig sein sollten (wird derzeit von FB 20 geprüft), müsste die Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Entgelten erhoben werden.

Bei den Sporthallenentgelten wurden Nutzungskosten je Stunde in Höhe von 1,50 je angefangene 100 Quadratmeter Hallengröße zugrundegelegt. Diese errechnen sich durch den realen Aufwand für Energie 0,90 und Reinigung 0,60 (Durchschnittswerte für alle Hallen). Demzufolge würden sich Nutzungsentgelte von z.B. 19,50 /Std. für die gesamte Sporthalle Stadtmitte, 10,50 /Std. für die neue Goethehalle und 7,50 /Std. für die Sporthalle der GS Itzum ergeben.

 

Die Schwimmhallenentgelte wurden auf Basis der Zahlungen der Stadt Hildesheim an das Hallenbad Drispenstedt berechnet und betragen 12,50 je 25 m Bahn und Stunde. Die Beträge sind nach Bahnenlänge auf die anderen Bäder umgerechnet worden.

Hinweis: eine Berechnung auf Basis der Zahlung an das Wasserparadies würde ca. 50 % höhere Entgelte ergeben und auf Basis der Zahlungen für das Uni-Bad ca. 16 % höhere. Anders als bei den Sporthallenentgelten verteilen sich die Schwimmhallenentgelte aber insbesondere auf einige Vereine mit Schwimmleistungssport, die dann sehr stark belastet würden.

Bei der zukünftigen Erhebung ist auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen; dieser wird mit 19,50 Wochenstunden einer E6-Stelle kalkuliert (durchschnittliche Gesamtkosten mit Sachkosten 52.130 /jährlich - für 19,50 Stunden) = 26.065 /jährlich). Außerdem sind die Einnahmen von den Hallen der Landkreisschulen und der Schulen anderer Schulträger im Stadtgebiet, die von der Stadt verwaltet werden, an den Landkreis Hildesheim und die anderen Schulträger abzuführen - dies sind ca. 20% der Sporthallen-Einnahmen (ca. 60.000 ) - diese Beträge wurden separat berechnet und sind in der o.g. Summe nicht enthalten.

 

Sportflächenpflegezuschuss

Damit nicht nur die Hallensport treibenden Vereine belastet werden, sollte außerdem auch der städt. Sportflächenpflegezuschuss an die Rasensport treibenden Vereine abgeschafft werden (derzeit ca. 240.000 ).

 

Pachten und Erbpachten

Die Verträge mit den Vereinen sehen grundsätzlich die Zahlung von Pachten und Erbpachten vor. Die Verpflichtung ist nur durch einen Ratsbeschluss aus den 70er Jahren ausgesetzt und könnte deshalb durch einfachen Ratsbeschluss aktiviert werden. Die augenblickliche Summe der Zahlungen würde ca. 100.000 betragen.

 

Pachten und Erbpachten, die theoretisch an die Stadt Hildesheim zu zahlen gewesen wären, wurden bislang nicht turnusmäßig erhöht, weil sie nur im Rahmen der Sportförderung verwaltungsintern verrechnet wurden. Externe Zahlungen an andere Verpächter (z.B. Klosterkammer), auf deren Grundstücken sich Sportvereine befinden, wurden allerdings regelmäßig in der vertraglich vorgesehenen Höhe angepasst; somit würden sich unterschiedliche Zahlungen für die einzelnen Vereine, je nach Grundstückseigentümer ergeben.

 

Hinweise:

o        Die Stadt hat sich mit dem Ratsbeschuss vom 14.12.2009 bis Ende 2014 verpflichtet, keine Hallennutzungsentgelte zu erheben sowie weiterhin die Übungsleiterzuschüsse an den Kreissportbund Hildesheim und die Sportflächenpflege an die Vereine zu zahlen.

o        Die Hildesheimer Sportvereine zahlen aufgrund des Ratsbeschlusses derzeit der Stadt Hildesheim einen "Solidarbeitrag". Dieser betrug 2009 = 50.000 und beträgt von 2010 bis 2014 = 150.000 jährlich. Durch die Einführung von Hallen­benutzungs­entgelten und des Wegfalls der Sportflächenpflege würde die Vereinbarung mit den Sportvereinen ungültig und der Solidarbeitrag der Sportvereine in Höhe von 150.000 jährlich entfallen.

o        Da die Freiherr-vom-Stein-Halle im Rahmen des Konjunkturpakets für die Förderung kommunaler Sportstätten saniert wurde, dürfen dort keine Hallen­benutzungsgebühren oder -entgelte erhoben werden.

o        Wenn die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen an den Landkreis Hildesheim abgegeben würde, müsste die Abführungsquote an den Landkreis noch wesentlich höher sein, da die großen Sporthallen der weiterführenden Schulen auch an den Landkreis Hildesheim übergingen.

o        Durch die Einführung von Hallenbenutzungsentgelten werden voraussichtlich Hallenzeiten zurückgegeben, somit ist mit Einnahmeausfällen zu rechnen, deren Höhe aber noch nicht absehbar ist.

 

?      Zeitschiene für Umsetzung

2012

 

?      Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmeerhöhung (Hallenbenutzungsentgelte und Pacht-/Erbpachterhebung) sowie Ausgabenminderung (Abschaffung des Sportflächenpflegezuschusses) würden rein rechnerisch zusammen ca. 720.000 betragen. Davon sind aber der erhöhte Personalaufwand mit ca. 26.000 und der wegfallende Solidarbeitrag mit 150.000 abzuziehen, sodass ca. 544.000 als jährliche Mehreinnahmen verbleiben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ratsbeschlüsse vom 14.12.2009 zum Solidarbeitrag der Sportvereine sowie der Ratsbeschuss aus den 70er Jahren hinsichtlich der Befreiung der Sportvereine von Pacht- und Erbpachtzahlungen sowie der Befreiung von der Unterhaltungspflicht der Sportplätze werden aufgehoben.

 

Ab 2012 werden von den Vereinen Entgelte für die Nutzung von Sport- und Schwimmhallen gemäß der Sitzungsvorlage erhoben, der Sportflächenpflegezuschuss an die Sportvereine wird abgeschafft und es werden Pachten / Erbpachten für die Vereinsgrundstücke erhoben.

 

Die Verwaltung wird eine Entgeltordung für die Hallennutzung erarbeiten und ein gerechtes Modell für die Erhebung von Pachten und Erbpachten entwickeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE_1_Berechnung_Hallennutzungsentgelte_1,5_Euro_o_stadt_Einrichtungen (68 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE_2_Schwimmhallenentgelte_fuer_Vereine (41 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich ANLAGE_3_Sportflächenpflege_Zuschuss 2011 (8 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich ANLAGE_4_Aufstellung_der_Mieten_Pachten_Erbpachten (40 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich ANLAGE_5_Vereinsbelastung (79 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Folgekostenabschätzung Sturturwechsel Sportförderung 30.05.11 (57 KB)      
Seitenanfang