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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hat sich vertraglich verpflichtet, dem Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 358.000,00 € als Festbetrag zu gewähren (2. Änderung der Vereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim und der VHS vom 01.01.2005 zur Vereinbarung vom 01.03.1985). Die Höhe dieses Zuschusses wurde für die Jahre 2005 – 2008 festgesetzt und fortlaufend beibehalten. Gemäß § 6 Ziffer 3 bleibt einer Veränderung dieses Zuschusses bis zu 10% einer Beschlussfassung durch den Rat vorbehalten. Die fristgemäße Kündigung der Vereinbarung ist 2013 zum 31.12.1014 möglich.
Hiervon unberührt bleibt die Gewährung eines Zuschusses für den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in der Oststadt in Höhe von 30.000,00 € (3. Änderung der Vereinbarung vom 19.01.2006).
Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss für die VHS wird 2012 in Höhe von 35.800,00 € abgesenkt. Der bestehende Vertrag wird 2013 fristgerecht zum 31.12.2014 gekündigt.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Folgekostenabschätzung
Vertrag VHS
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung VHS (27 KB) | ||||
2 | öffentlich | Vertrag VHS (1253 KB) |
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