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Sachverhalt:
Der Lenkungsauschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung am 27.05.2011 zur Beschlussfassung empfohlen:
Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte (aktuell 12 %) um 3 %.
Die Steuererhöhung soll durch Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2012 wie folgt umgesetzt werden:
2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim
Artikel I - § 16
Der Steuersatz für die Besteuerung von Geldspielgeräten soll von 12 % auf 15 % des Einspielergebnisses erhöht werden.
Insgesamt beträgt die erwartete Steuermehreinnahme p.A. 219.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
- Satzungsentwurf Vergnügungssteuersatzung
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf_V_Steuer_ab 2012 (6 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_V_Steuer (24 KB) |