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Vorlage - 11/254  

Betreff: Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport Beteiligt:13 Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Steinert, Bernd   
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
31.05.2011 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten 01_2012  
Systematik der Betriebskostenarten  
Antragsvordruck_Betriebskostenzuschuss  

Sachverhalt:

Die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft erfolgte in den vergangenen Jahren auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Finanzierungsverträge.

 

Für das Haushaltsjahr 2006 hatte das Rechnungsprüfungsamt eine Schwerpunktprüfung der Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft durchgeführt und das Ergebnis im Schlussbericht vorgestellt. Dabei wurde hauptsächlich festgestellt, dass die Bezuschussung nach sehr unterschiedlichen Kriterien erfolgte. Das Rechnungsprüfungsamt gab nach Abschluss der Prüfung (Schreiben vom 14.06.2010) die Empfehlung, schnellstmöglich ein vergleichbares Berechnungssystem für die Bezuschussung aller Kindertagesstätten in freier Trägerschaft zu entwickeln und anzuwenden. In seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2006 hat der Oberbürgermeister zugesagt, seitens des Fachbereiches Jugend eine einheitliche Betriebskostensystematik für alle freien Träger von Kindertagesstätten entwickeln und nach Fertigstellung vorlegen zu lassen.

 

Mit der entwickelten Förderrichtlinie können die, unter anderem auch vom Finanzausschuss geforderten, Kernziele:

?         Kostenoptimierung

?         Sicherung der Qualität

?         Senkung des Verwaltungsaufwands für beide Seiten

erreicht werden.

 

Des Weiteren wird durch Anwendung des neuen Finanzierungssystems eine Überschaubarkeit der Mittelverteilung und somit eine Vergleichbarkeit hergestellt.

Auch ein weiteres, wesentliches Kriterium, das bisherige Budget möglichst nicht zu überschreiten, kann voraussichtlich erreicht werden.

 

Bei Anwendung der neuen Finanzierungsrichtlinie ist davon auszugehen, dass das Gesamtvolumen der zu leistenden Betriebskostenzuschüsse insgesamt voraussichtlich nicht höher sein wird als bisher. Da die zu leistenden Betriebskosten jedoch von Planzahlen abhängig sind, kann eine Aussage hinsichtlich der Höhe des zu erwartenden Gesamtvolumens der zu leistenden Betriebskosten nur unter Vorbehalt abgeben werden.

 

Die Anwendung der Finanzierungsrichtlinie führt, wie gefordert wurde, zu einer gleichmäßigeren Verteilung, und somit einer daraus resultierenden Umverteilung der Mittel.   

 

Dies kann zu einer höheren Bezuschussung bei Trägern führen, die bislang wegen schlechterer Vertragskonditionen weniger Zuschüsse erhalten haben.

Im Umkehrschluss folgt daraus natürlich auch eine geringere Bezuschussung von Trägern, die bislang auf Grund der vorteilhaften vertraglichen Konditionen, höher Zuschüsse erhalten haben.

Die Förderrichtlinie sieht für alle Kitas ein gleichermaßen anzuwendendes Finanzierungsmodell vor. Danach werden alle Kosten der Kitas nach der Systematik der Kostenarten in den Kindertagesstätten des Landes Niedersachsen genau zugeordnet.

Für jeden dieser Kostenbereiche regelt die Förderrichtlinie Art und Umfang der Zuschussgewährungen.

Die in der Vergangenheit in unterschiedlichen Höhen genehmigten Verwaltungskostenpauschalen werden in der neuen Finanzierung für alle Kitas nach einheitlichem Verfahren gewährt.

Auch die von den Trägern zu erbringenden Eigenleistungen wichen bislang erheblich  voneinander ab. In der neuen Richtlinie wird auch hier eine Vereinheitlichung erreicht.

 

Insbesondere die Vereinheitlichung von Verwaltungskostenpauschalen und Eigenleistungen führt zu der oben beschriebenen, zum Teil wesentlichen, Umverteilung der Zuschüsse.

Wird jedoch ein gerechtes Verteilungssystem angestrebt, bleibt eine Umverteilung der Mittel zu Lasten der bisher begünstigten und zum Vorteil für bisher benachteiligte Träger nicht aus.

 

Die bisherigen Betriebsführungs- und Finanzierungsverträge sind bereits zum 31.12.2011 gekündigt. Die vorliegende Finanzierungsrichtlinie soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten wird zugestimmt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten

Systematik der Betriebskostenarten

Antragsvordruck Betriebskostenzuschuss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten 01_2012 (84 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Systematik der Betriebskostenarten (79 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Antragsvordruck_Betriebskostenzuschuss (29 KB)      
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