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Vorlage - 11/216  

Betreff: Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH und Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH;
Änderung der Gesellschaftsverträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neuber, Christoph
Federführend:Dezernat B Beteiligt:Stabsstelle Kultur und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Neuber, Christoph   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
06.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
RPM_Satzung  
RPM_Service_Satzung  

 

Sachverhalt:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH (RPM GmbH) enthält in § 12 eine Regelung über den Museumsbeirat. Darin wird für die Arbeit des Beirates auf § 9 sowie § 10 verwiesen, die die Arbeit des Aufsichtsrates regeln. § 10 verweist zur Einberufung auf § 110 Aktiengesetz.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH (RPM Service GmbH) enthält in § 11 eine Regelung über den Museumsbeirat. Darin wird für die Arbeit des Beirates auf § 8 Abs. 2 und 3 sowie § 9 verwiesen, die die Arbeit des Aufsichtsrates regeln. § 9 verweist zur Einberufung auf § 110 Aktiengesetz.

 

Die Konsequenz dieser Regelungen ist die Pflicht, die Beiräte mehrmals jährlich einzuberufen.

 

In den letzten Jahren hat sich jedoch herausgestellt, dass die Beiräte nur noch den einen Zweck erfüllen, jeweils die beiden Mitglieder zu benennen, die von Museumsverein, Freundeskreis Ägyptisches Museum Wilhelm Pelizaeus und Stiftung Roemer- und Pelizaeus-Museum für die Entsendung in die Aufsichtsräte der RPM GmbH und RPM Service GmbH vorgeschlagen werden. Dafür reicht ein vereinfachtes Beschlussverfahren völlig aus. Darüber hinaus sind keine regelmäßig einzuberufenden Sitzungen erforderlich.

 

Die Museumsleitung hat im Auftrag der Aufsichtsräte beider Gesellschaften dem Gesellschafter mit Schreiben vom 03.11.2010 empfohlen, § 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag der RPM GmbH und § 11 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag der RPM Service GmbH neu zu fassen. Ein sofortiger Änderungsbeschluss ist erforderlich, weil die Beiräte sonst umgehend einberufen werden müssten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in den demnächst stattfindenden jeweiligen Gesellschafterversammlungen wird ermächtigt, den Änderungen der Gesellschaftsverträge wie folgt zuzustimmen:

 

§ 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH:

 

?         Für den Beirat gelten die Bestimmungen des § 9 und des § 10 Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend.

 

§ 11 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH:

 

?         Für den Beirat gelten die Bestimmungen des § 8 und des § 9 Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

-        RPM_Satzung

-        RPM_Service_Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich RPM_Satzung (43 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich RPM_Service_Satzung (37 KB)      
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