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Sachverhalt:
Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung am 11.04.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.
In Zusammenhang mit den Anforderungen des Zukunftsvertrages sind neben der Ermittlung von Einsparungspotentialen auch die städtischen Satzungen im Hinblick auf eine Einnahmeerhöhung zu prüfen gewesen.
Dabei wurde festgestellt, dass die Wochenmarktgebühren letztmalig im April 1993 angehoben wurden. Seither zahlen Dauerstandinhaber 1,30 € je lfd. Frontmeter und Markttag, mindestens jedoch 2,00 € pro Markttag. Für Tagesstände beträt die Gebühr seither 3,00 € je lfd. Frontmeter und Markttag, mindestens jedoch 5,00 €.
In diesem Jahr werden voraussichtlich 47.587 lfd. Frontmeter (Hochrechnung) abgerechnet, also ca. 61.863,10 € an Gebühren eingenommen. Bei einer Erhöhung der Gebühren um 0,30 € pro Frontmeter könnten die Einnahmen somit jährlich um ca. 14.276,10 € auf ca. 76.139,20 € gesteigert werden.
Eine Abfrage der Marktstandgebühren in anderen Städten ergab, dass die derzeitigen Hildesheimer Gebühren im unteren Bereich anzusiedeln sind. So zahlt man in Oldenburg und Celle je Frontmeter und Markttag 1,50 €, in Göttingen 1,60 €, in Osnabrück 1,75 € und in Hannover 2,00 €. Die Gebühren von Braunschweig, Hameln und Holzminden konnten nicht als Vergleich herangezogen werden, da hier nach m² abgerechnet wird.
Trotz der Erhöhung der Marktstandgebühren wäre die Stadt Hildesheim mit zukünftig 1,60 € pro Frontmeter und Markttag weiterhin im Vergleich zu den o.g. Städten im unteren Bereich der Gebühren angesiedelt.
Beschlussvorschlag:
„Der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Wochenmärkte vom 20.12.1993 wird zugestimmt.“
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Marktgebührensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Marktgebührensatzung_Änderungsentwurf (32 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (27 KB) |