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Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 16.05.2011 wurde durch Beschluss zur Vorlage 11/159 die Verwaltung gebeten, bis zur Sommerpause eine Berechnung vorzulegen, welche positiven Effekte sich aus einer einkommensbezogenen Staffelung der Gebühren in Anlehnung an das von der Stadt Wolfsburg erfolgreich praktizierte Verfahren realisieren lassen. Nach Prüfung der Entgeltordnungen der Städte und Gemeinden
Wolfsburg Lüneburg Osnabrück Göttingen
Oldenburg Hannover Bad Salzdetfurth Bockenem
Alfeld Sarstedt
schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage der Entgeltordnung der Stadt Hannover eine Berechnung über die zu erzielenden Mehreinnahmen für die Stadt Hildesheim vorzunehmen. Gleichzeitig ist eine Prüfung der sozialen Verträglichkeit der Anhebungen erforderlich. Eine Anlehnung an das von der Stadt Wolfsburg praktizierte Verfahren wurde aufgrund der hohen Anzahl der Einkommensstufen (19 Stufen) und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit bei Umsetzung auf die Verhältnisse der Stadt Hildesheim nicht favorisiert. Ein erster Entwurf einer Berechnung wurde bereits erarbeitet und wird dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss in einer Sitzung vorgestellt. Aus diesen Berechnungen lässt sich bereits jetzt die Erzielung der Mehreinnahmen ablesen.
Die Umstellung der bisherigen Regelung der Entgeltberechnung auf eine einkommensabhängige Staffelung erfordert die Änderung der Entgeltordnung für die städtischen Kindertagesstätten. Nach der Entgeltordnung ist die Stadt berechtigt, die Höhe der Entgelte mit einer Frist von einem Monat zu kündigen und neu festzusetzen. Das bedeutet, dass spätestens am 30.06. eines Jahres der Rat die neue Entgeltordnung beschlossen haben muss. Die Änderung tritt dann zu Beginn des Kita-Jahres zum 01.08. eines Jahres in Kraft.
Eine Staffelung des Entgeltes für Verpflegung wird von Seiten der Verwaltung nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes als nicht sinnvoll erachtet, da Anspruchsberechtigte nach dieser Norm nur einen täglichen Eigenanteil von 1 € zu leisten haben, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Verpflegungskosten.
Beschlussvorschlag:
1. Eine Entgeltordnung mit einer Staffelung nach Einkommen in Anlehnung an das von der Stadt Hannover praktizierte Verfahren ist zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Eine Staffelung der Entgelte für die Verpflegung bleibt aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes unberücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n: Gegenüberstellung der Entgeltberechnungen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gegenüberstellung_der_Entgeltberechnungen (4 KB) |