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Sachverhalt:
Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung am 27.05.2011 zur Beschlussfassung empfohlen:
Erhöhung der Hundesteuer um 20,00 € für den Ersthund und um 30,00 € für jeden weiteren Hund.
Damit würde die Hundesteuer für den Ersthund von 102,00 € auf 122,00 € und für jeden weiteren Hund von 156,00 € auf 186,00 € erhöht werden. Aus EDV- und kassentechnischen Gründen sollte auf einen durch 12 teilbaren Betrag abgestellt werden, da die Hundesteuer bei einer Ab-/ oder Anmeldung eines Hundes jeweils auf den ersten des Folgemonats abgerechnet wird. Es wird daher abweichend von der Beschlussempfehlung eine Erhöhung der Hundesteuer für den Ersthund um 24,00 € auf 126,00 € vorgeschlagen.
Die Steuererhöhung soll durch Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2012 wie folgt umgesetzt werden:
6. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 20.11.1989
Artikel I - § 3 Abs. 1
Der Steuerbetrag soll für den ersten Hund von 102,00 € auf 126,00 € erhöht werden. Der Steuerbetrag für jeden weiteren Hund soll von 156,00 € auf 186,00 € erhöht werden.
Im Jahr 2010 waren in Hildesheim 3.145 Ersthunde und 183 weitere Hunde angemeldet.
Mit den vorgeschlagenen Steuerbeträgen würde die Stadt Hildesheim in Niedersachsen an der Spitze liegen.
Die erwartete Steuermehreinnahme beträgt p.A. 80.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der 6. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 20.11.1989 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
- Satzungsentwurf
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf_Hundesteuer ab 2012 (23 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_Hundesteuer (24 KB) |