Stadt Hildesheim

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Auszug - Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
11/357 Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kuhne, Antje
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Beteiligt:11 Fachbereich Personal und Organisation
Bearbeiter/-in: Ossenkop, Carsten  13 Rechtsamt
   Dezernat B
   20.1 Rechnungswesen
   Dezernat D
   50 Fachbereich Soziales und Senioren
   51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr OB Machens referierte die Vorlage.

Er sagte weiterhin, dass eine partnerschaftliche Lösung gefunden werden solle. Der Landkreis erhalte einen Vertrauensvorschuss und er gehe davon aus, dass bis zum 31.08. eine brauchbare Unterlage geliefert werde.


Beschluss:

 

1.              Die Stadt Hildesheim beabsichtigt weiterhin auf partnerschaftlichem Wege den Abschluss eines Finanzvertrages mit dem Landkreis Hildesheim, der insbesondere die Bereiche Soziales (SGB XII und AsylBLG), Jugend und weiterführende Schulen regeln soll.

Für den folgenden Bereich wurde bereits eine Einigung erzielt, die hiermit verbindlich festgehalten wird:

 

2.              Bereich Jugend, Teilbereich Kitas: Die Stadt Hildesheim wird den übrigen Gemeinden des Landkreises gleichgestellt und erhält die gleiche pauschale Kostenerstattung wie diese.

Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2011.

 

Für die folgenden Bereiche wurde noch keine Einigung erreicht.

 

3.              Bereiche Jugend und weiterführende Schulen: Beide Seiten erklären, dass sie bis spätestens 31.08.2011 eine Einigung herbeiführen wollen. Mindestens ist bis zum 31.08.2011 seitens des Landkreises ein verbindliches Angebot vorzulegen, auf dessen Basis weiter verhandelt werden kann. Die Verhandlungen müssen bis spätestens 30.09.2011 endgültig abgeschlossen sein. Sollte dies nicht gelingen, wird vorsorglich für diese Bereiche das Scheitern der Verhandlungen erklärt. In diesem Fall würde der Landkreis Aufgabenträger. Die Stadt verpflichtet sich, die dazu erforderlichen Erklärungen (gegenüber den zuständigen Stellen und Behörden) abzugeben bzw. notwendige Maßnahmen einzuleiten.

4.              Bereich Soziales: Der Landkreis prüft kurzfristig die von der Stadt vorgeschlagene Heranziehungsregelung (SGB XII und Asyl, SGB II ist ab 01.07.2011 Kreisaufgabe). Bezüglich des Zeitplanes und der sich daraus ergebenden Konsequenzen gelten die Absprachen zu 3. gleichlautend.

Bis zur endgültigen Klärung gelten die Regelungen des Übergangsvertrages vom 17.12.2010.

 

Dieser Beschlussvorschlag erweitert und aktualisiert die Beschlusslage des Rates (Kreistages) vom 13.12.2010.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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