Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/350  

Betreff: Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) und der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kuhne, Antje
Federführend:Dezernat B Bearbeiter/-in: Kuhne, Antje
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
22.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
29.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
20.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
21.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
01.07.2011 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
22.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Vertragsentwurf Stadt Hi-Mi 2011-06-14  
Gesamtmaßnahmepaket  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt mit dem Land Niedersachsen einen „Zukunftsvertrag“ abzuschließen. Im Falle des Abschlusses wird die Stadt durch das Land um bis zu 75 % der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite, inklusive aller Zinsverpflichtungen, entlastet. Dadurch wird die Stadt langfristig auf ihrem Weg zur Schuldenfreiheit unterstützt.

 

Die Voraussetzungen, um zu den Kommunen mit besonderen strukturellen Schwierigkeiten sowie sehr geringer finanzieller Leistungsfähigkeit zu gehören, erfüllt die Stadt Hildesheim.

Die Steuereinnahmekraft liegt um 23,3 % unter dem Landesdurchschnitt der Jahre 2007-2009. Der Bestand an Kassenkrediten (hier: 1.785 €) liegt weit über dem erforderlichen Niveau von 500 € pro Einwohner. Zudem gehört die Stadt Hildesheim bereits seit mehreren Jahren zum Kreis der Bedarfszuweisungskommunen.

 

Das Land Niedersachsen hat die Voraussetzungen, um einen Antrag auf Inanspruchnahme der Entschuldungshilfe stellen zu können wie folgt formuliert:

-          Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern deutlich über dem Landesdurchschnitt

-          Beschränkung der freiwilligen Leistungen auf 3% des Gesamtaufwandes

-          Ausgleich des Ergebnishaushaltes spätestens im Jahr 2013.

 

Der Voraussetzung der Anhebung der Realsteuern auf ein Niveau deutlich über dem Landesdurchschnitt wird für die Grundsteuer A und B mit der vorliegenden Drucksache entsprochen. Das Gesamtmaßnahmepaket enthält eine Anhebung auf 540 v.H. für die beiden Grundsteuerarten. Die Gewerbesteuer soll aufgrund der immensen Steuerschwäche in diesem Bereich nur leicht über das Landesniveau auf 440 v.H. angehoben werden. Die Stadt Hildesheim hält, um weiterhin für Ansiedlungen von Unternehmen attraktiv zu sein, eine deutlichere Anhebung nicht für sinnvoll. Aus allen kommunalen Steuern zusammen werden Mehrerträge in Höhe von 5,6 Mio. € generiert.

 

Die Personal- und Sachkosten werden auf das notwendige Maß gesenkt. Die Personalkosten werden auf dem Niveau 2011 in Höhe von 54,3 Mio € für die Dauer des Vertrages festgeschrieben, d.h. Tarifsteigerungen werden durch geeignete Maßnahmen innerhalb des Budgets aufgefangen.

 

Die freiwilligen Leistungen werden auf 3,1% des Gesamtaufwandes (Bezugsgröße Haushalt 2011) gesenkt. Im Jahr 2013 werden voraussichtlich nur noch 9,2 Mio € für freiwillige Leistungen aufgewendet. Dem stehen rund 7,7 Mio. € Erträge des freiwilligen Bereiches gegenüber, so dass ein Finanzierungssaldo von 1,5 Mio. € besteht.

 

Die Stadt hat im laufenden Projekt „Zukunftsvertrag“ erhebliche Konsolidierungsergebnisse erreicht. Die Stadt weist mit den vorliegenden Maßnahmen nach, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2013 möglich ist. Diese Maßnahmen werden in vollem Umfang in den Haushalten 2012 und 2013 abgebildet.

 

Die Stadt Hildesheim hat ausschließlich nachhaltig wirkende Maßnahmen in das Gesamtpaket aufgenommen. Es wird zugesichert, dass diese nachhaltigen Effekte, sofern nicht unbeeinflussbare Entwicklungen eintreten, über die Gesamtlaufzeit des Vertrages von 10 Jahren zu dauerhaft ausgeglichenen Haushalten führen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Hildesheim und dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) wird zugestimmt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

-          Vertragsentwurf Stadt Hi-MI 2011-06-14

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Vertragsentwurf Stadt Hi-Mi 2011-06-14 (19 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Gesamtmaßnahmepaket (104 KB)      
Stammbaum:
11/350   Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) und der Stadt Hildesheim   Dezernat B   Beschlussvorlage
11/350-1   Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) und der Stadt Hildesheim   Dezernat B   Beschlussvorlage
11/350-2   Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD: Änderung zum Anhang der Vorlage 11/350 - Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) und der Stadt Hildesheim   CDU-Fraktion   Gemeinsamer Fraktionsantrag
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