Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/317  

Betreff: Zukunftsvertrag: Maßnahmevorschlag RPM und Stadtmuseum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jöhring, Dieter
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Anders, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
15.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
21.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
22.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Anlagen:
Folgekostenabschaetzung_RPM  

Sachverhalt:

Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat in seiner Sitzung am 27.05.2011 die nachfolgend beschriebene Maßnahme zur Beschlussfassung empfohlen.

 

RPM (GmbH) und Stadtmuseum (geführt von der GmbH auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages) werden als zwei räumlich getrennte Einheiten betrieben. Die GmbH erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von

 

a)      1.307.300,00 und per o.g. Vereinbarung

b)         419.300,00 Betriebskostenzuschuss und

c)           46.500,00 Betriebsführungsentgelt

 

Eine Integration der Aufgabe Stadtgeschichtliche Sammlungin das RPM ist unter inhaltlichen Gesichtspunkten und finanziellen Folgen zu bewerten.

Die stadtgeschichtlichen Objekte sollen als Kernbestand in das RPM übernommen werden. Dazu bedarf es eines neuen Konzeptes für die Aufstellung und Präsentation. Die Räumlichkeiten des RPM (im Haupthaus Portiuncula)) sind mit geringen baulichen Veränderungen geeignet. Die räumliche Integration unter Aufgabe des bisherigen Standortes im Knochenhaueramtshaus ist möglich. Die rechtliche Integration unter Beibehaltung des Konstruktes mit der RPM Service GmbH zur Abwicklung der gewerblichen Tätigkeitsfelder im Umfeld des gemeinnützigen Museumsbetriebes ist ebenfalls möglich. Der gemeinnützige Museumsbetrieb kann vereinheitlicht werden, eine Zuordnung zu § 52 Abs. 2 AO (Abgabenordnung) ist gegeben.

 

Für den Fall der Zusammenführung unter ein Dach und die Konzentration auf das erforderliche Stammpersonal ist mit folgenden Einsparungen zu rechnen:

a)      GmbH-Mitarbeiter (Kurator, Öffentlichkeitsarbeit, Bewachung)              138.000,--

b)      Betriebskosten im Knochenhaueramtshaus                                                          52.000,--

                                                                                                                                            190.000,--

 

Durch die  Präsentation der stadtgeschichtlichen Sammlung im Haupthaus wären jährlich Einnahmen (Zielgröße: durchschnittliche Eintrittsgelder) in Höhe von rd. 10.000,-- zu realisieren.                 

 

Gesamtergebnis 2012:                                                                                                            200.000,--

 

Das finanzielle Gründungsziel der GmbH, vermehrt Sponsorengelder einzuwerben, die sich auch finanziell-strukturell auswirken müssen, ist nachdrücklich weiter zu verfolgen. Eine erfolgreiche Umsetzung könnte die Zuschussabsenkungen kompensieren.

 

 

Kosten der Zusammenlegung:

Es ist von einmaligen Kosten in Höhe von ca.                                           50.000,-- auszugehen,

davon für bauliche Veränderungen im RPM                                        20.000,--

           für den Umzug                                                                                       10.000,--

           für die Neuaufstellung                                                                                      20.000,--               .

 

Jährliche Ertragsminderung                                                                                  rd. 10.000,-- ,

 

da die Eintrittsgelder Stadtmuseum der Stadt zufließen (bestehende Regelung auf der Grundlage des Betriebsführungsvertrages zwischen Stadt und GmbH), die sie als BgA vereinnahmt. Mit der Integration der Aufgabe Stadtgeschichtliches Museumin die GmbH wäre der zukünftige Wegfall dieser Einnahme eine Ertragsminderung, die nach dem Bruttoprinzip die genannte Kürzung des Zuschusses schmälert.              

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die beiden Museen RPM und Stadtmuseum stadtgeschichtliche Sammlung werden unter einem Dach (Am Steine) zusammengeführt. Falls hierzu erforderlich wird der Vertrag über die Betriebskostenzuschussvereinbarung fristgerecht im Juli 2011 (1 Jahr Kündigungsfrist) gekündigt. Ansonsten wird eine einvernehmliche rechtliche und inhaltliche Integration der Aufgabe Dauerpräsentation der stadtgeschichtlichen  Sammlung in die GmbH angestrebt.

In einem ersten Schritt werden für 2012 die Zuschüsse um 200.000,00 abgesenkt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschaetzung_RPM (4 KB)      
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