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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Mit dem Landkreis Hildesheim sind Verhandlungen darüber aufzunehmen, dass die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim in der Form geändert wird, dass die Mindestentfernungen, nach denen ein Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung besteht, von zurzeit 2.000 m auf:
2.000 m für die 1. - 4. Klasse (wie bisher)
4.000 m für die 5. - 10. Klasse
8.000 m für Schüler/innen der Berufseinstiegsschule und die Schüler/innen der ersten Klassen von Berufsfachschulen - soweit sie diese ohne Sekundarabschluss I besuchen -
angehoben wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich