|
|
Sachverhalt:
Im Ergebnis der Beratungen mit dem Land Niedersachsen besteht seitens des Innenministeriums die Vorgabe den Hebesatz der Grundsteuer B, der Stadt Hildesheim, erheblich anzuheben. Die Verwaltung plant daher eine Erhöhung dieses Hebesatzes um
80 Punkte. Mit einem Hebesatz von nun 540 Punkten würde die Stadt Hildesheim einen Spitzenplatz in Niedersachsen einnehmen.
Bei dieser Höhe der Anhebung wird aber außer acht gelassen, dass die Stadt bereits schon jetzt einen Spitzenplatz im Bereich der Grundsteuer B inne hat.
Zum derzeitigen Zeitpunkt beträgt die Steuereinnahme aus dieser Grundsteuer bereits
185.-€/ je Hildesheimer Einwohner.
Zum Vergleich:
- Landeshauptstadt Hannover 243.-€
- Stadt Hildesheim 185.-€
- Stadt Braunschweig 177.-€
- Stadt Osnabrück 168.-€
Durschnitt Niedersachsen: 137.-€
Eine Anhebung des Hebesatzes auf 540 Punkte würde eine Steuersumme von 222.-€/ je Hildesheimer Einwohner bedeuten.
Eine Summe, die einer Vermarktung unseres neuen Wohngebietes
(Am Steinberg, Mackensen- Kaserne usw.) nicht zugemutet werden kann.
Die Anhebung auf diesen Satz wird sich kontraproduktiv zur berechtigten maßvollen Anhebung im Bereich der Gewerbesteuer erweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von derzeit 460 Punkten auf maximal, 500 Punkte angehoben.