Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/377  

Betreff: Auf Antrag der FDP-Fraktion: Änderungsantrag zum Maßnahmevorschlag der Erhöhung der Realsteuern/ Grundsteuer B - Vorlage 11/321
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag F.D.P.- Fraktion
Verfasser:Pabst, Hans-Werner
Federführend:FDP- Fraktion Bearbeiter/-in: Pabst, Hans-Werner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   

Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der Beratungen mit dem Land Niedersachsen besteht seitens des Innenministeriums die Vorgabe den Hebesatz der Grundsteuer B, der Stadt Hildesheim, erheblich anzuheben. Die Verwaltung plant daher eine Erhöhung dieses Hebesatzes um

80 Punkte. Mit einem Hebesatz von nun 540 Punkten würde die Stadt Hildesheim einen Spitzenplatz in Niedersachsen einnehmen.

Bei dieser Höhe der Anhebung wird aber außer acht gelassen, dass die Stadt bereits schon jetzt einen Spitzenplatz im Bereich der Grundsteuer B inne hat.

Zum derzeitigen Zeitpunkt beträgt die Steuereinnahme aus dieser Grundsteuer bereits

185.-€/ je Hildesheimer Einwohner.

 

Zum Vergleich:

-          Landeshauptstadt Hannover                            243.-€

-          Stadt Hildesheim                                          185.-€

-          Stadt Braunschweig                                          177.-€

-          Stadt Osnabrück                                           168.-€

Durschnitt Niedersachsen:                                          137.-€

 

Eine Anhebung des Hebesatzes auf 540 Punkte würde eine Steuersumme von 222.-€/ je Hildesheimer Einwohner bedeuten.

 

Eine Summe, die einer Vermarktung unseres neuen Wohngebietes

(Am Steinberg, Mackensen- Kaserne usw.) nicht zugemutet werden kann.

 

Die Anhebung auf diesen Satz wird sich kontraproduktiv zur berechtigten maßvollen Anhebung  im Bereich der Gewerbesteuer erweisen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von derzeit 460 Punkten auf maximal, 500 Punkte angehoben.

 

 


 

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