Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/335  

Betreff: Zukunftsvertrag: Maßnahmevorschlag Bekanntmachungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klemme, Ines
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
20.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschaetzung_Bekanntmachung  

Sachverhalt:

Der Lenkungsausschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebene Maßnahme in seiner Sitzung am 27.05.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Satzungen und Verordnungen sowie Flächennutzungspläne werden im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim veröffentlicht.

Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, erfolgen alle anderen Bekanntmachungen ortsüblich. Die Hauptsatzung des Rates der Stadt Hildesheim hinterlegt derzeit als ortsübliches Bekanntmachungsblatt die "Hildesheimer Allgemeine Zeitung".

Die Kosten für sämtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildesheim betragen rund 75.000 jährlich.

 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), welches mit 01.11.2011 in Kraft tritt, schafft die Rechtsgrundlage, Bekanntmachungen auch über das Internet in einem Stadtportal zu veröffentlichen.

Um die Bekanntmachungskosten zu minimieren soll zukünftig die städtische Homepage www.hildesheim.de genutzt werden.

 

Geändert werden soll dieses Verfahren für alle Gremiensitzungen des Hildesheimer Stadtrates mit seinen Fachausschüssen, Hinweisbekanntmachungen für Bebauungspläne, Stellenausschreibungen, Ausschreibungen etc.

Ersatzweise erfolgen in der HAZ zukünftig, auf ein Minimum reduzierte, Hinweisbekanntmachungen an markanter Stelle mit ausreichendem Stichwort und Link zur Homepage.

Ergänzend erfolgt weiterhin ein Papieraushang im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Markt 1.

 

Das Einsparpotential liegt bei rund 24.000 jährlich.

Bei Änderung dieses Bekanntmachungsportals ist im Hildesheimer Stadtrecht eine Änderung der Hauptsatzung im § 13 Abs. 2 vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die homepage "www.hildesheim.de" wird als ortsübliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Änderung der Hauptsatzung zum 01.11.2011 wird vorgenommen.


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n: Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschaetzung_Bekanntmachung (24 KB)      
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