Stadt Hildesheim

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Auszug - Auf Antrag der FDP-Fraktion: Übertragung von Aufgaben nach dem SGB VIII (KJHG)  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 04.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
11/366 Auf Antrag der FDP-Fraktion: Übertragung von Aufgaben nach dem SGB VIII (KJHG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag F.D.P.- Fraktion
Verfasser:Pabst, Hans-Werner
Federführend:FDP- Fraktion Bearbeiter/-in: Pabst, Hans-Werner
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kriegel referierte die Vorlage.

Er sagte weiterhin, dass der Landkreis die Aufgaben günstiger erledigen würde, da dieser keine freiwilligen Leistungen machen würde. Die Leistungsfähigkeit der Stadt sei nicht mehr gewährleistet.

 

Frau Rühmes vertrat hierzu einen anderen Standpunkt. Da man derzeit mit dem Landkreis in Verhandlungen sei, sei der Antrag derzeit nicht diskutabel. Es müsse auch gesehen werden, was im Jugendamt der Stadt bereits aufgebaut worden sei und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten gesehen werden.

 

Auch Frau Schröer-Suray plädierte dafür, zunächst die Verhandlungen zum Finanzvertrag abzuwarten.

 

Herr Schröder wies darauf hin, dass die Stadt Hildesheim im Vergleichsring führend sei. In Cuxhaven sei das Jugendamt zum Landkreis gegeebn worden, die Kosten seien jedoch geblieben.

 

Herr Hollenbach fragte, warum etwas Funktionierendes kaputt gemacht werden solle. Die Stadt solle weiterhin für das Jugendamt zuständig sein.

 

Herr Kaune sagte, dass der Antrag den Eindruck erwecke, das Jugendamt sei ineffizient, dies sei schade, da es so nicht sei. Es sei weiterhin wichtig, dass wichtige Themen im Fachausschuss besprochen würden.

 

Herr Prof. Dr. Gottschlich vertrat die Auffassung, dass es den Bürgerinnen und Bürgern egal sei, wer die Leistung erbringe. Es gebe wenige Gestaltungsmöglichkeiten und der Landkreis wisse, dass die Stadt die Aufgabe behalten wolle. Er könne sich daher denken, dass am 31.08 dann noch schlechtere Bedingungen gestellt würden und so hätte der Kreis unter Druck gesetzt werden können. Er sei überzeugt davon, dass die Diskussion am 05.09. erneut geführt werde.

 

Herr Palandt sagte, dass Gemeinden, die diesen Schritt gegangen seien, es bereut hätten. Wenn die Aufgabe aus der Hand gegeben werde, sei keine Steuerung mehr möglich. Er vertraue darauf, dass eine akzeptable Lösung gefunden werde.


Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Hildesheim ist im Ergebnis des Einkreisungsvertrages von 1974,gemäß eigenem Antrag, örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Die Stadt Hildesheim wird beauftragt, diese örtliche Zuständigkeit an den Landkreis Hildesheim abzugeben..

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

 

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