Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/393  

Betreff: Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD: Ergänzungantrag zu Vorlage 11/350 - Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) und der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Kellner, Johannes
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Der Vertragsentwurf, mit dem die Stadt in die Verhandlungen mit dem Land über den Abschluss des Zukunftsvertrages geht, ist wie folgt zu ändern und zu erweitern.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)      § 3, Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das auf maximal 5 % des Haushaltsvolumens (Basis Haushalt 2011) abgesenkte Volumen nicht.“

2.)      Der Vertragsentwurf wird um folgenden § 8 ergänzt:

㤠8 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und dem Vertragszweck am ehesten entsprechende wirksame Regelung zu treffen.

3.)      Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen darüber zu führen, welche Konsequenzen eine Nichterfüllung des Vertrages für die Stadt hätte. Dabei muss sichergestellt sein, dass bereits gezahlte Zins- und Tilgungshilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.

4.)      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Vertragsentwurfes Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen (Ministerium für Inneres und Sport) aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Entschuldungsvertrag im Rahmen des „Zukunftsvertrages“ für die Stadt Hildesheim abzuschließen. Dieser Vertrag wird dem Rat der Stadt Hildesheim am 5. September zum Beschluss vorgelegt.

 


Anlage/n:

 

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