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Sachverhalt:
Der Lenkungsauschuss Zukunftsvertrag hat die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen in seiner Sitzung am 10.05.2011 zur Beschlussfassung empfohlen:
Die Kulturförderung der Stadt sieht jährlich für die beiden genannten Institutionen eine Jahresförderung in Höhe von
BBK (Bund bildender Künstlerinnen und Künstler) 2.350,-- €
Hildesheimer Kunstverein 6.950,-- €
vor.
Es handelt sich um freiwillige Leistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss für den BBK wird komplett gestrichen und der Zuschuss für den Kunstverein wird um rd. 30 % auf 5.000,-- € reduziert.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung_BBK ... (4 KB) |