Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Hildesheim beabsichtigt weiterhin auf partnerschaftlichem Wege den Abschluss eines Finanzvertrages mit dem Landkreis Hildesheim, der insbesondere die Bereiche Soziales (SGB XII und AsylBLG), Jugend und weiterführende Schulen regeln soll.
Für den folgenden Bereich wurde bereits eine Einigung erzielt, die hiermit verbindlich festgehalten wird:
2. Bereich Jugend, Teilbereich Kitas: Die Stadt Hildesheim wird den übrigen Gemeinden des Landkreises gleichgestellt und erhält die gleiche pauschale Kostenerstattung wie diese.
Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2011.
Für die folgenden Bereiche wurde noch keine Einigung erreicht.
3. Bereiche Jugend und weiterführende Schulen: Beide Seiten erklären, dass sie bis spätestens 31.08.2011 eine Einigung herbeiführen wollen. Mindestens ist bis zum 31.08.2011 seitens des Landkreises ein verbindliches Angebot vorzulegen, auf dessen Basis weiter verhandelt werden kann. Die Verhandlungen müssen bis spätestens 30.09.2011 endgültig abgeschlossen sein. Sollte dies nicht gelingen, wird vorsorglich für diese Bereiche das Scheitern der Verhandlungen erklärt. In diesem Fall würde der Landkreis Aufgabenträger. Die Stadt verpflichtet sich, die dazu erforderlichen Erklärungen (gegenüber den zuständigen Stellen und Behörden) abzugeben bzw. notwendige Maßnahmen einzuleiten.
4. Bereich Soziales: Der Landkreis prüft kurzfristig die von der Stadt vorgeschlagene Heranziehungsregelung (SGB XII und Asyl, SGB II ist ab 01.07.2011 Kreisaufgabe). Bezüglich des Zeitplanes und der sich daraus ergebenden Konsequenzen gelten die Absprachen zu 3. gleichlautend.
Bis zur endgültigen Klärung gelten die Regelungen des Übergangsvertrages vom 17.12.2010.
Dieser Beschlussvorschlag erweitert und aktualisiert die Beschlusslage des Rates (Kreistages) vom 13.12.2010.
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