Beschluss:
1. Vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen wird der vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich gem. Vorlage 24/188 mit den o. g. Änderungen zugestimmt.
2. Die nicht vergebenen Fördermittel des Jahres 2024 aus dem Bildungs- und Sozialfonds sowie aus dem Kulturfonds (Vorlage 24/182) werden bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000,- € für die vereinsungebundene (informelle) Sportförderung, die Sanierung des Ballspielplatzes im Friedrich-Nämsch-Park, verwendet.
3. Falls nicht alle Restmittel für den vorgenannten Zweck benötigt werden, können diese für weitere Maßnahmen der investiven Sportförderung verwendet werden.