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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 28
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/197 Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Eckardt referierte die Vorlage.

 

Herr Kriegel referierte den Änderungsantrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP.

 

Frau Dr. Wendt sprach sich für den Antrag der Gruppe SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI aus. Konkret stellte sie die Wichtigkeit der Musikschule dar.

 

Herr Münter stellte die Position der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP dar. Weiterhin teilte er mit, dass die Verschuldung der Musikschule auch selbstverschuldet erfolgt sei. Der Antrag der Gruppe SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI führe zu einer Überkompensation der Musikschule. Weiterhin merkte er an, dass die CDU-Fraktion bei Gesprächen nicht beteiligt wurde.

 

Herr Räbiger teilte mit, dass der Antrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP die Auflösung der Musikschule bedeute. Es müsse eine finanzielle Sicherheit über das Jahr 2024 erfolgen.

 

Herr Dr. Dr. Sopjani sprach sich positiv für den Antrag der Gruppe SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PARTEI aus.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

2. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

3. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

4. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

5. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

6. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

 Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,- €

 Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,- €

 Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,- €

 Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,- €

 Einsparung Kulturkompass        18.000,- €

 Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

28 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen    

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