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Vorlage - 24/200  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße", hier: - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
01 Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
02 Begründung zum Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
03 Schallgutachten zu DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
04 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
05 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
06 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  
07 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung  

Sachverhalt:

 

Im Stadtteil Drispenstedt liegt südlich des Grünzuges ein Gewerbegebiet, das von der Drispenstedter Straße und der Borsigstraße erschlossen ist. Innerhalb dieses Gewerbegebietes befindet sich eine bisher als Sondergebiet „Berufsbildungszentrum“ festgesetzte Fläche von 1,65 ha Größe.

 

Das in der Vergangenheit von der Handwerkskammer genutzte Areal ist nach Aufgabe des Standortes an einen privaten Investor verkauft worden, der die Gebäude zunächst mehreren Bildungsanbietern vermietet hat. Inzwischen zeigt sich, dass der Standort mit den verschiedenen Schulungs-, Werkstatt- und Internatsräumen damit nicht komplett gefüllt werden kann. Da die Gebäude für die Ausbildung von Handwerksberufen genutzt wurden und die Nachfrage nach gewerblicher Nutzungen vorhanden ist, bietet sich eine zukünftige Nutzung durch Gewerbe- und Handwerksbetriebe an. Um die dauerhafte Nutzungsänderung planungsrechtlich abzusichern, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine Innenentwicklung, die eine Wiedernutzbarmachung im Gewerbegebiet Bavenstedter Straße verfolgt.

 

Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst.

 

I.

 

Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 stattgefunden. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 frühzeitig beteiligt. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt (siehe anliegende Abwägungstabelle).

 

II.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.02.2024 bis 03.04.2024 öffentlich ausgelegen. Dazu wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls vom 19.02.2024 bis 03.04.2024 beteiligt. Dazu wurden die in der anliegenden Abwägungstabelle „Behördenbeteiligung

 

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 2. Änderung DR 82.1 „Borsigstraße“ aufgezählten Stellungnahmen abgegeben. Die Hinweise sollen entsprechend der Beschlussvorschläge zur Kenntnis genommen werden.

 

Der Stadt Hildesheim entstehen durch diese Bebauungsplanänderung keine Kosten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle „Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Änderung Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. die Informationen werden an den Investor weitergegeben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

        01 Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        02 Begründung zum Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        03 Schallgutachten zu DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        04 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        05 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        06 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

        07 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (744 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 02 Begründung zum Bebauungsplan DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (515 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 03 Schallgutachten zu DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (1784 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 04 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (135 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 05 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (1883 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 06 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (209 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 07 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung DR 82.1 „Borsigstraße“ 2. Änderung (1822 KB)      
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