Stadt Hildesheim

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Auszug - Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2024  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/182 Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schönnagel, Charlotte
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gebhardt referierte die Vorlage.

 

Frau Görtz hinterfragte, ob die veranschlagten ca. 80.000,- € für den Friedrich-Nämsch-Park  ausreichend seien.

 

Frau Döring teilte mit, dass die Maßnahme aufwändig sei und die kalkulierten ca. 80.000,- € dafür notwendig seien. Eine Zaunanlage sei bisher noch nicht final kalkuliert worden und noch nicht in dem Preis enthalten.

 

Herr Bettels teilte mit, dass die Sanierung des Bolzplatzes eine sinnvolle Idee sei. Nachfolgend hinterfragte er, was man hinsichtlich 08_2024 edgarundallan GbR - Audioguide-Technik unter der Erschließung neuer akustischer und narrativer Dimensionen mittels Kopfhörer und Audioguide-Geräte verstehen könne.

 

Frau Hientz ermahnte Herrn Bettels hinsichtlich des Worteinfalls nach Worterteilung an Frau Döring.

 

Frau Döring teilte mit, dass die Sanierung für das Jahr 2025 vorgesehen sei.

 

Frau Hientz ermahnte Herrn Bettels hinsichtlich eines erneuten Worteinfalls.

 

Herr Bettels hinterfragte ein genaueres Datum hinsichtlich der Fertigstellung.

 

Frau Döring teilte mit, dass dies bisher nicht abzusehen sei.

 

Herr Wodsack bat um erneute Kostenaufstellung bezüglich des Bolzplatzes im Friedrich-Nämsch-Parks, da die Zaunanlage bisher nicht berücksichtigt sei.


Beschluss:

 

1. Vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen wird der vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse im Kulturbereich zugestimmt.

 

2. Die nicht vergebenen Fördermittel des Jahres 2024 aus dem Kulturfonds sowie aus dem Bildungs- und Sozialfonds (Vorlage 24/188) werden bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000,- € für die vereinsungebundene (informelle) Sportförderung, die Sanierung des Ballspielplatzes im Friedrich-Nämsch-Park, verwendet.

 

3. Falls nicht alle Restmittel für den vorgenannten Zweck benötigt werden, können diese für weitere Maßnahmen der investiven Sportförderung verwendet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

43 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme  

1 Enthaltung

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