Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/213  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung der Trafostation der Robert-Bosch-Gesamtschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Das auf der Zufahrt vom Technologiezentrum Hildesheim, TZH Base 29, welches Büroräume und Coworking-Arbeitsplätze für Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereithält, befindliche Trafohaus wurde 1972 erbaut. Das über 50 Jahre alte kleine Gebäude ist in zwei Räumlichkeiten aufgeteilt. Ein Raum wird durch die EVI für den Mittelspannungstrafo genutzt, der das TZH Base 29, die westlich gelegene Nordstadt sowie das Blockheizkraft im Bauteil D der Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG) versorgt. Der zweite Raum ist im Eigentum der Stadt Hildesheim und versorgt die komplette Schule, die Sporthalle und die zukünftige Multifunktionshalle.

 

Zustand der Anlage/Trafogebäude:

 

Die EVI hat darauf hingewiesen, dass die gemeinschaftlich genutzte 20 kV-Trafostation dringend erneuert werden muss. Die Anlage entspricht nicht mehr den technischen Richtlinien. Die luftisolierte Mittelspannungsanlage aus dem Jahr 1972, die Transformatoren der Stadt von 1980 und der EVI von 1967 haben ihr technisches Lebensalter erreicht. Die verbauten Mittelspannungskabel aus den Jahren 1971/1976 sind abgängig und haben zudem – aus heutiger Sicht – einen zu geringen Querschnitt. Die Mittelspannungskabel sollen im Zuge der Umsetzung mit ausgetauscht werden. Ein dauerhaft sicherer Betrieb der Trafostation gemäß DIN VDE 0105-100 und DIN VDE-AR-N 4110 sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3, ist zukünftig nicht mehr gewährleistet. Ursprünglich war vorgesehen die Maßnahme, 2025 durchzuführen. Der technische Zustand der Anlage macht jedoch nach Auskunft der EVI eine Umsetzung bereits in 2024 erforderlich.

 

Auch die bauliche Anlage, in der die Technik untergebracht wurde, ist mängelbehaftet. Die Außenwände des Gebäudes weisen bedenkliche Risse auf und werden zudem durch den umliegenden Bewuchs stark beansprucht. Das Dach ist undicht, die Türen weisen starke Gebrauchspuren auf und liefern nicht mehr die benötigte Be- und Entlüftung für die Trafos. Das Gebäude ist daher ebenfalls abgängig und wird zukünftig durch die neue Station nicht mehr von der EVI benötigt. Die EVI beabsichtigt dieses Jahr eine Trafostation aufzustellen, die von der Größenordnung kleiner als das Bestandsgebäude sein wird. Eine gemeinschaftliche Nutzung der neuen Trafostation wurde durch die EVI berücksichtigt. Es ist unumgänglich den bereitgestellten Raum von der EVI in der Trafostation zu nutzen um die weitere Betriebssicherheit der Anlage zu garantieren. Durch das Umlegen der Versorgungsleitungen in die neue Trafostation von der EVI, ist das alte Gebäude für die Stadt nicht mehr nutzbar.

 

Versetzung des Standortes Trafostation im Zuge der Erneuerung:

 

Nach Absprache mit der EVI wurde für die Station ein neuer Standort festgelegt, so dass es keine Einschränkung bei der Zuwegung zum TZH und des Sportplatzes geben wird. Durch den derzeitigen Standort des Trafogebäudes bestehen Einschränkungen bei der Zuwegung zum TZH und des Sportplatzes. Die Zufahrt ist im Bereich des Gebäudes verschwenkt, wodurch die Einsicht in die Straße beschränkt ist. Durch die schlechte Einsehbarkeit der Zufahrt und dem negativen Erscheinungsbild der Anlage entsteht ein Angstraum. Durch den neuen Standort der Trafostation kann der neu entstehenden Stadtteilsportplatz städtebaulich besser integriert und die Zuwegung attraktiver gestaltet werden. Die Versetzung des Standortes der Trafostation ist Bestandteil der vielen geplanten und auch in der Ausführung befindlichen Projekte der RBG und wurde in Abstimmung mit der Freiraumplanung festgelegt.

 

Das neue Gebäude der gemischt genutzten Trafostation wird Eigentum der EVI. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an dem Gebäude werden durch die EVI übernommen. Für den neuen Standort wird im Nachgang eine Grunddienstbarkeit festgelegt.

 

Baukosten:

 

Die Gesamtkosten der Trafostation betragen geschätzt 481.000,- €. Hiervon übernimmt die EVI einen Anteil von über 70 %. Die Kosten der Stadt liegen bei ca. 131.000,- €.

 

Für das Umlegen und Anschließen der Niederspannungskabel sowie für den Rückbau des Bestandsgebäudes werden von Seiten der Stadt weitere Mittel in Höhe von 44.000,- € benötigt.

 

Für die Maßnahme werden daher Mittel i.H.v. 175.000,- € beantragt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Da die Maßnahme ursprünglich für 2025 vorgesehen war und entsprechende Mittel im Haushalt etatisiert werden sollten, handelt es sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Deckung i. H. v. 175.000,- € soll aus der Maßnahme 111082023012-030 Hausalarmierungsanlage Grundschule Itzum erfolgen, für welche im Haushalt 2024 Kosten i.H.v. 215.700,- € eingeplant wurden. Die Maßnahme wird aus kapazitären Gründen 2025 umgesetzt und dafür neu eingeplant.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Umsetzung der Baumaßnahme sowie dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

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