Sachverhalt:
Das Plangebiet an der Lübecker Straße liegt im Hildesheimer Stadtteil Marienburger Höhe nördlich des Samelson-Campus, in direkter Nähe südwestlich des Bühler-Campus. Es besteht aus einem Grundstück und umfasst eine Fläche von rund 5.300 qm Größe.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude, ehemals ein Wohngebäude für Senioren. Nun ist eine Erweiterung der bebaubaren Flächen auf dem Grundstück für weitere Gebäude vorgesehen. Hier soll Sozialer Wohnraum entstehen. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich außerdem um eine Nachverdichtung.
I.
Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hat vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 stattgefunden. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben worden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge der Verwaltung hierzu sind der anliegenden Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung zu entnehmen. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.
II.
Der Entwurf des Bebauungsplans hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.02.2024 bis 03.04.2024 öffentlich ausgelegen. Dazu wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls vom 19.02.2024 bis 03.04.2024 beteiligt. Dazu wurden die in der anliegenden Abwägungstabelle „Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB HO 27 3. Änderung“ aufgezählten Stellungnahmen abgegeben. Hier sind auch die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung zu entnehmen: Die Seitens der Bauaufsicht geäußerten Bedenken sollen zurückgewiesen werden. Die übrigen Stellungnahmen sollen, sofern sie nicht berücksichtigt wurden, zur Kenntnis genommen sowie Hinweise an den Investor weitergegeben werden.
III.
Als demographische Auswirkung kann von dieser Bebauungsplanung ein Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in Hildesheim erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken. Mit einer Überlastung ist nicht zu rechnen.
Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um Grundstücke im privaten Eigentum. Der Stadt Hildesheim entstehen durch diese Bebauungsplanänderung keine Kosten. Als nächster Verfahrensschritt ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. die Informationen werden an den Investor weitergegeben.
Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. bzw. die Bedenken werden zurückgewiesen und verworfen sowie Hinweise weitergegeben.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– 01 Geltungsbereich HO 27 3. Änderung
– 02 Bebauungsplan HO 27 3. Änderung
– 03 Bebauungsentwurf HO 27 3. Änderung
– 04 Begründung zum Bebauungsplan HO 27 3. Änderung
– 05 Schalltechnisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung
– 06 Landschaftsplanerisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung
– 07 Abwägungstabelle frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB HO 27 3. Änderung
– 08 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung
– 09 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB HO 27 3. Änderung
– 10 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 Geltungsbereich HO 27 3. Änderung (182 KB) | ||||
2 | öffentlich | 02 Bebauungsplan HO 27 3. Änderung (880 KB) | ||||
3 | öffentlich | 03 Begründung zum Bebauungsplan HO 27 3. Änderung (298 KB) | ||||
4 | öffentlich | 04 Bebauungsentwurf HO 27 3. Änderung (3116 KB) | ||||
5 | öffentlich | 05 Schalltechnisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung (6965 KB) | ||||
6 | öffentlich | 06 Landschaftsplanerisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung (807 KB) | ||||
7 | öffentlich | 07 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (363 KB) | ||||
8 | öffentlich | 08 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (493 KB) | ||||
9 | öffentlich | 09 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (322 KB) | ||||
10 | öffentlich | 10 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (379 KB) |