Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/189  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Paschold, Jan
Federführend:32.2 Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Anhörung
03.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)  
Synopse  

Sachverhalt:

 

Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens hoheitliche Ausweisdokumente bzw. elektronische Aufenthaltstitel nur noch ausgestellt werden, wenn entweder die Lichtbilder hierfür direkt vor Ort in der Behörde aufgenommen werden oder von entsprechend zertifizierten Gewerbetreibenden digital über eine spezielle Plattform an die jeweilige Ausweis- und Passbehörde bzw. Ausländerbehörde übermittelt werden.

 

Die Stadt Hildesheim ist Pilotanwenderin von sog. Live Enrolment Systemen zur Erfassung von biometrischen Lichtbildern, welche für die Beantragung von hoheitliche Ausweisdokumenten sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln verwendet werden können. Insgesamt sind drei Live Enrolment Systeme in den Räumlichkeiten der Ausländerstelle bzw. in der Vorhalle zum Stadtbüro aufgestellt. Diese wurden kostenfrei von der Bundesdruckerei Gruppe GmbH zur Verfügung gestellt.

 

Zur Einführung ab dem 01.05.2025 ist seitens des Verordnungsgebers ein entsprechender Gebührentatbestand mit der Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung und der Aufenthaltsverordnung dahingehend vorgesehen, dass für die Lichtbilder, die auf Veranlassung der antragstellenden Person durch die Behörde gefertigt werden, eine Gebühr von 6,00 € zu entrichten ist.              

 

Bis zum 01.05.2025 ist seitens des Gesetzgebers somit keine Gebührenregelung vorgegeben. Diese liegt in der freien Verantwortung der jeweiligen Kommune.

 

Daher ist vorgesehen, dass im Vorgriff auf die zukünftige Gebührenregelung bereits jetzt von den Bürgerinnen und Bürgern eine Gebühr von 6,00 € für die Nutzung des Live Enrolment Systems und somit für die Verwendung des Lichtbildes in hoheitlichen Ausweis- und Passdokumenten zu entrichten ist.

 

In der Verwaltungskostensatzung bzw. dem dazugehörigen Kostentarif soll daher die Nummer 2.4 „Lichtbildaufnahmen“ eingefügt und mit einer Gebühr von 6,00 € versehen werden.

 

Zum 01.05.2025 soll ein entsprechender Gebührentatbestand in den Verordnungen im Pass-, Ausweis- und Ausländerwesen eingefügt werden, weshalb der Gebührentatbestand – 2.4 Lichtbildaufnahmen – in der Verwaltungskostensatzung bzw. dem dazugehörigen Kostentarif zum 01.05.2025 wieder außer Kraft treten soll.

 

In der Ausländerstelle und im Stadtbüro werden pro Jahr ca. 22.000 Dokumente beantragt, für die ein biometrisches Lichtbild benötigt wird. Insbesondere betrifft dieses die Dokumentenarten: Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis und der elektronische Aufenthaltstitel. Die bisherigen Erfahrung haben gezeigt, dass bei der Hälfte aller Dokumente ein Lichtbild verwendet wird, welches durch die Live Enrolment Systeme – hier vor Ort –aufgenommen wurden. Dieses entspricht pro Jahr 11.000 Lichtbilder. Pro Jahr ergeben sich somit Einnahmen von 66.000,- €.

 

Da die 3. Änderungssatzung ab ca. Juli 2024 in Kraft treten wird und ab dem 01. Mai 2025 die Gebühren für die verwendeten Lichtbilder direkt an die Bundesdruckerei abzuführen sind, können die Einnahmen für die Stadt Hildesheim nur für einen anteiligen Zeitraum von 10 Monaten generiert werden.

 

Es wird aufgrund der 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit Mehreinnahmen von ca. 55.000,- € gerechnet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

        Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) (104 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Synopse (105 KB)      
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