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Vorlage - 24/194  

Betreff: Neubau der östlichen Kaimauer im Hildesheimer Hafen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
30.05.2024 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.06.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Präsentation  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Die Kaimauer Ost im Hildesheimer Hafen wurde im Jahre 1928 in Betrieb genommen, sie besteht in erster Linie aus einer Schwergewichtswand aus Massenbeton. Mit den Jahrzehnten kamen immer wieder kleine Veränderungen dazu, allerdings wurde nie grundhaft saniert.

 

Seit einigen Jahren wird die Kaimauer begutachtet und beurteilt. Die Untersuchung 2011 hat gravierende Sicherheitsmängel wie ausgerissene Poller, fehlende Leitern, etc. aufgezeigt. Sanierungen wurden im Hinblick auf den erwarteten Stichkanal-Ausbau nicht durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde die Wand erneut untersucht, die Mängel an der Kaimauer verschlechterten sich derart, dass sich eine Nachrechnung der Standsicherheit anschloss. Diese Nachrechnung ergibt eindeutig, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist.

 

Um den Weiterbetrieb zu gewährleisten wird die Wand messtechnisch überwacht, eine Überschreitung der Grenzwerte führt unweigerlich zur Stilllegung des Betriebes an der Ostwand.

 

Für die Sicherung der Ostwand wurde eine Variantenbetrachtung durchgeführt. Eine Instandsetzung würde lediglich den gegenwärtigen Zustand sichern und die sicherheitsrelevanten Mängel beseitigen. Die Standsicherheit wäre dennoch nicht hergestellt. Außerdem ist diese Variante nicht zielführend bezüglich der Anpassung der Wasserspiegel im Zuge des Stichkanalausbaus.

 

Die Variante des Neubaus mit einer komplett neuen rückverankerten Spundwand ist die Vorzugsvariante, die auf die sowohl auf die neuen Wasserspiegellagen des Stichkanals als auch auf die zukünftig neue Krantechnik im Hildesheimer Hafen angepasst werden kann. Diese Variante wird laut der ersten groben Kostenschätzung ca. 6,0 Mio. € kosten.

 

Ein sicherer Betrieb im Hildesheimer Hafen ist derzeit nur mit großem Aufwand aufrechtzuerhalten.

 

Die Planungskosten i.H.v. 100.000,- stehen in der Investitionsmaßnahme 552012011002, Position 6 zur Verfügung. Noch nicht abgebildete Haushaltsmittel für weitere Planungsleistungen und dem Neubau wären in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und für das Jahr 2025 gesondert vom Rat der Stadt zu beschließen.

 

Fördermöglichkeiten werden geprüft, ebenso der Neubau der Wand in zwei Abschnitten.

 

Das Vorhaben ist ein Großprojekt im Sinne der Vorlage 19/171, so dass der Bedarfsplanung zuzustimmen ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 – 3) für den Neubau der östlichen Kaimauer zu vergeben und einen Entwurf zu erstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Präsentation

        Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Präsentation (1120 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (417 KB)      
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