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Vorlage - 24/161  

Betreff: Fortschreibung der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möhle, Ulf
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Senioren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
16.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf der Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine  

Sachverhalt:

 

Der Rat hat mit der Vorlage 22/435 dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zugestimmt. Mit dieser Vereinbarung wurde die Unterbringung des betroffenen Personenkreises und die Kostentragung vereinbart. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.06.2022 bis 31.12.2023.

 

Zu entscheiden ist nunmehr, ob die Stadt einer Verlängerung der Laufzeit dieser Vereinbarung bis zum 31.12.2024 zustimmt.

 

Ukrainische Geflüchtete haben seit dem 01.06.2022 einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ gegenüber dem Jobcenter Hildesheim; nicht mehr erwerbsfähige Menschen oder solche, die die gesetzliche Altersgrenze überschritten haben, einen Anspruch auf „Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gegenüber dem Fachbereich Soziales und Senioren der Stadt Hildesheim.

 

Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt durch die Stadt Hildesheim. Das vom Land festgelegte und sodann über die Heranziehungsvereinbarung auf die Stadt umgelegte Verteilkontingent umfasst sowohl Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch Geflüchtete aus der Ukraine.

 

Gleichwohl ist die aktuelle Rechtslage weiterhin nicht geklärt. Das Niedersächsisches Aufnahmegesetz (AufnG) enthält eine Unterbringungsverpflichtung nur für Asylbewerberinnen und Ayslbewerber, nicht aber Geflüchtete aus der Ukraine. Gleichwohl weist das Land der kommunalen Ebene auf Basis des AufnG Ukraineflüchtlinge zu.

 

Um die ungeklärte Rechtslage und die damit korrespondierende ungeklärte Lastenverteilung nicht zu ungunsten der ukrainischen Flüchtlinge auszutragen, nehmen Kreis und die Stadt die Aufgabe der Unterbringung für diesen Personenkreis weiter wahr. Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses hierzu bleibt abzuwarten.

 

Die Vereinbarung sieht vor, dass die der Stadt entstandenen Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und Beratung der Ukraineflüchtlinge zu den Aufwendungen des Landkreises addiert werden, ebenso werden die von der Stadt erzielten Nutzungsgebühren wie auch die vom Landkreis erzielten Einnahmen als kommunaler SGB II-Träger und die dem Landkreis überwiesenen Bundesmittel für die Aufgabe Ukraineflüchtlinge von der Gesamtsumme der Aufwendungen in Abzug gebracht. Die so ermittelten Gesamtnettoaufwendungen werden zwischen Landkreis, Stadt und den weiteren kreisangehörigen Gemeinden in einem Verhältnis von 35 % Landkreis und 65 % Gemeinden aufgeteilt. Eine Binnenverteilung zwischen den Gemeinden erfolgt anhand der Einwohnerzahlen der Gemeinden (der Anteil der Stadt Hildesheim an der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises beträgt rund 36 %).

 

Die Abrechnung gemäß der Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage einer „Spitzabrechnung“ der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge. Im Jahr 2022 wurden Gesamtaufwendungen für den Kreis und die Stadt in Höhe von rund 6.191.736,- € ermittelt. Davon wurden Bundes- und Landeserstattungen in Höhe von insgesamt rund 5.123.211,- € abgezogen. Der ungedeckte Aufwand betrug somit rund 1.068.525,- €.  Von diesem ungedeckten Aufwand haben die Gemeinden 65 % zu tragen. Der Anteil der Stadt betrug rund 253.575,- € (rund 36 % s.o.). Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen der Stadt jedoch auf rund 1.175.926,- €. Der Differenzanteil in Höhe von rund 922.351,- € wurde vom Kreis erstattet. Derzeit erfolgt die Abrechnung für das Jahr 2023.

 

Im Jahr 2023 beliefen sich die Aufwendungen der Stadt auf 1.120.101,88 €. Dieser Betrag wurde dem Landkreis Hildesheim für die Endabrechnung gemeldet. Die Aufwendungen des Landkreises für 2023 und die zu berücksichtigenden Bundes- und Landeserstattungen sind hier noch nicht bekannt, eine Endabrechnung des Landkreises liegt noch nicht vor.

 

Die Stadt hatte zum Stand 31.12.2022 351 Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht. Zum Stand 31.12.2023 waren es 233 Personen, zum Stand 31.03.2024 221 Personen.

 

Die Vereinbarung hat nach alledem den Vorteil, dass die Stadt Hildesheim an ergänzend von Bund und Land bereitgestellten Mitteln partizipiert und die verbleibenden finanziellen Belastungen gleichmäßig zwischen dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Hildesheim und den weiteren kreisangehörigen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Stadt hat die Wahl, sich entweder an der Vereinbarung zu beteiligen oder die Kosten komplett selbst zu tragen. Ein Austritt aus dem Vertragskonstrukt wäre mit Blick auf die derzeitige Regelungslage wirtschaftlich nachteilig. Die Stadt bringt i.R. der Heranziehung gemäß Einwohneranteil 36 % der Flüchtlinge unter, die dem Landkreis Hildesheim zugewiesen werden („Weltflüchtlinge“ und Flüchtlinge aus der Ukraine). Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt 23 % (65 % Anteil der Gemeinden mal 36 % Anteil der Stadt) der Kosten trägt, die dem Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine insgesamt entstehen.

 

Die Aufwendungen für die Unterbringung der Ukraineflüchtlinge sind im Haushalt 2024 unter dem Produkt 31540 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose eingeplant. Die zusätzlichen Erträge wurden da der Ukraine-Vertrag ohne Aussicht auf Verlängerung am 31.12.2023 endete hingegen nicht eingeplant. Die Umsetzung des Ukrainevertrages führt somit zu einer Verbesserung des Haushalts auf dem Produktkonto 3130060 3481001  Sonderzahlung Aufnahmegesetz. Die Höhe der Erträge hängt von mehreren noch offenen Faktoren ab (Höhe von Bundes- und Landesmitteln, Zahl der von Stadt und Landkreis jeweils untergebrachten Flüchtlinge und die hierfür jeweils entstandenen Kosten) und wird sich aus der in 2025 zu erstellenden Spitzabrechnung für das Jahr 2024 ergeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der Fortschreibung der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Entwurf der Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine (121 KB)      
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