Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/210  

Betreff: Fortschreibung Nahverkehrsplan Hildesheim - Entwurf strategische Zielausrichtung und Information der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hipp, Frederik
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zurückgestellt   
05.06.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
17.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Präsentation  

Sachverhalt:

 

Nach § 6 Absatz 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) haben die Aufgabenträger für ihre Bereiche jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.

 

Die Zuständigkeit für den regionalen straßengebundenen ÖPNV im Landkreis liegt beim Landkreis (LK) Hildesheim, Aufgabenträger für den Stadtverkehr Hildesheim ist die Stadt Hildesheim.

 

Der Nahverkehrsplan wird gemäß § 6 Absatz 4 NNVG unter Mitwirkung der Nahverkehrs­unternehmen aufgestellt. Weiterhin sind die benachbarten Aufgabenträger, die kreisangehö­rigen Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde, die Straßenbaulastträger, Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten sowie Behindertenbeauftragte bzw. -beiräte beteiligt.

 

Gemäß § 7c NNVG ist ein gültiger Nahverkehrsplan Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzmittel nach § 7a und b sowie nach § 7 Absatz 5 NNVG erforderlich.

 

Für die Ausarbeitung des Nahverkehrsplans ist eine strategische Zielrichtung zu Grunde zu legen. Diese ist im Anhang dargestellt. Vorgesehen ist ein schrittweiser Ausbau des Busangebots in der Stadt Hildesheim, basierend auf dem aktuellen Angebot. Derzeit liegt das Angebot bei 80 % (verglichen zum Angebot von 2017). Geplant ist es, eine jährliche Erhöhung um jeweils 2 % anzunehmen (siehe Szenario B im Anhang). Weitere Bestandteile aus dem Nahverkehrsplan 2019 werden größtenteils übernommen und angepasst.

 

Die Erarbeitung einer vollständigen Fassung und die digitale Bereitstellung erfolgen im Spätsommer 2024. Eine Informationsveranstaltung zum Nahverkehrsplan findet am 06.09.2024 statt.

 

Die abschließende Beschlussfassung des Nahverkehrsplans ist zeitlich parallel mit dem Landkreis für Ende des Jahres 2024 vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die strategische Zielausrichtung wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Nahverkehrsplans beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

        Präsentation

 

 


 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation (565 KB)      
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