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Sachverhalt:
Die Musikschule Hildesheim spielt eine entscheidende Rolle in der kulturellen Landschaft unserer Stadt und des Landkreises. Sie bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, ihre musikalischen Fähigkeiten zu entdecken, zu fördern und weiterzuentwickeln. Durch ein breites Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht sowie Ensembles und Orchestern trägt die Musikschule maßgeblich zur musikalischen Bildung und Förderung bei. Darüber hinaus ist die Musikschule ein wichtiger Treffpunkt für musikbegeisterte Menschen jeden Alters. Sie schafft Raum für kreative Entfaltung, Austausch und gemeinsames Musizieren. Die Musikschule Hildesheim ist somit nicht nur ein Ort der musikalischen Ausbildung, sondern auch ein kulturelles Zentrum, das das kulturelle Leben in Stadt und Landkreis bereichert. Sie trägt dazu bei, dass Musik als wichtiger Bestandteil unserer Kultur erlebt und gelebt wird. Außerdem ermöglicht die Musikschule finanziell benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu musikalischer Bildung.
Es ist daher von großer Bedeutung, die Musikschule Hildesheim zu unterstützen und ihre Zukunft zu sichern. Nur so können auch zukünftige Generationen von den vielfältigen Angeboten und Möglichkeiten der Musikschule profitieren.
Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 stellt Musikschulen und ihre Träger nun allerdings vor sehr große Herausforderungen. Das Bundessozialgericht entschied, dass an Musikschulen die Voraussetzungen für eine selbständige unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben sind. Dies hat zur Folge, dass eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis als rechtswidrig angesehen wird. Für die Musikschule Hildesheim und ihren Trägerverein ergeben sich dadurch massive finanzielle Auswirkungen, da die Honorarkräfte jetzt fest angestellt werden und entsprechend zusätzliche Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Für das Jahr 2024 wird von einem negativen Bilanzergebnis von ca. 200.000,- € ausgegangen, sowie für 2025 von ca. 300.000,- €, für 2026 von ca. 350.000,- € und für 2027 von ca. 380.000,- €. Die Rücklagen des Trägervereins werden bis dahin vollständig aufgebraucht sein.
Daher wird folgende Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. vorgeschlagen:
Übersicht Zuschüsse:
Zuschuss | Bisher | 2024 | 2025-2027 |
Stadt | 350.000,- € | max. 450.000,- € | 473.000,- € |
Landkreis (Kommunen) | 31.950,- € | max. 100.000,- € | 187.000,- € |
Summe | 381.950,- € | 550.000,- € | 660.000,- € |
Zuschüsse 2025-2027:
Zuschussgeber | 2025-2027 gerundet |
Sockelbetrag Stadt Hildesheim | 100.000,- € |
Restbetrag Stadt und LK | 560.000,- € |
davon Stadt Hildesheim | 373.000,- € |
davon Landkreis Hildesheim | 187.000,- € |
Summe | 660.000,- € |
Beschlussvorschlag:
Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:
Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:
Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten 30.000,- €
Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung 10.000,- €
Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz 5.000,- €
Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens 37.000,- €
Einsparung Kulturkompass 18.000,- €
Summe: 100.000,- €
Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.
Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.
Anlagen:
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