Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/197  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
28.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
28.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
17.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Die Musikschule Hildesheim spielt eine entscheidende Rolle in der kulturellen Landschaft unserer Stadt und des Landkreises. Sie bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, ihre musikalischen Fähigkeiten zu entdecken, zu fördern und weiterzuentwickeln. Durch ein breites Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht sowie Ensembles und Orchestern trägt die Musikschule maßgeblich zur musikalischen Bildung und Förderung bei. Darüber hinaus ist die Musikschule ein wichtiger Treffpunkt für musikbegeisterte Menschen jeden Alters. Sie schafft Raum für kreative Entfaltung, Austausch und gemeinsames Musizieren. Die Musikschule Hildesheim ist somit nicht nur ein Ort der musikalischen Ausbildung, sondern auch ein kulturelles Zentrum, das das kulturelle Leben in Stadt und Landkreis bereichert. Sie trägt dazu bei, dass Musik als wichtiger Bestandteil unserer Kultur erlebt und gelebt wird.  Außerdem ermöglicht die Musikschule finanziell benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu musikalischer Bildung.

Es ist daher von großer Bedeutung, die Musikschule Hildesheim zu unterstützen und ihre Zukunft zu sichern. Nur so können auch zukünftige Generationen von den vielfältigen Angeboten und Möglichkeiten der Musikschule profitieren.

 

Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 stellt Musikschulen und ihre Träger nun allerdings vor sehr große Herausforderungen. Das Bundessozialgericht entschied, dass an Musikschulen die Voraussetzungen für eine selbständige unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben sind. Dies hat zur Folge, dass eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis als rechtswidrig angesehen wird. Für die Musikschule Hildesheim und ihren Trägerverein ergeben sich dadurch massive finanzielle Auswirkungen, da die Honorarkräfte jetzt fest angestellt werden und entsprechend zusätzliche Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Für das Jahr 2024 wird von einem negativen Bilanzergebnis von ca. 200.000,- € ausgegangen, sowie für 2025 von ca. 300.000,- €, für 2026 von ca. 350.000,- € und für 2027 von ca. 380.000,- €. Die Rücklagen des Trägervereins werden bis dahin vollständig aufgebraucht sein.

 

Daher wird folgende Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. vorgeschlagen:

 

Übersicht Zuschüsse:

 

Zuschuss

Bisher

2024

2025-2027

Stadt

350.000,-

max. 450.000,-

473.000,-

Landkreis (Kommunen)

31.950,-

max. 100.000,-

187.000,-

Summe

381.950,-

550.000,-

660.000,-

 

Zuschüsse 2025-2027:

 

Zuschussgeber

2025-2027 gerundet

Sockelbetrag Stadt Hildesheim

100.000,-

Restbetrag Stadt und LK

560.000,-

     davon Stadt Hildesheim

373.000,-

     davon Landkreis Hildesheim

187.000,-

Summe

660.000,-

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. stellt sich für die kommenden Jahre wie folgt dar:

 

  1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird der jährliche Gesamtzuschuss (Stadt, Landkreis und Gemeinden) auf maximal 660.000,- € gedeckelt. Übersteigende Fehlbeträge müssen durch den Musikschule Hildesheim e.V. kompensiert werden.

 

  1. Die Stadt zahlt für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100.000,- € als Standortvorteil. Der restliche Zuschussbedarf wird in Höhe von maximal 560.000,- € zwischen Stadt und Landkreis nach der derzeitigen Anzahl der Schüler*innen und deren Wohnort mit 2/3 (Stadt) und 1/3 (sonstiges Kreisgebiet) aufgeteilt.

 

  1. Für die Jahre 2025 bis 2027 beträgt der jährliche maximale Zuschuss der Stadt 100.000,- € + 373.000,- €.

 

  1. Die Musikschule hat sicherzustellen, dass die Musikalisierungskurse an der Grundschule in der Nordstadt auch ohne die Finanzierung über den Kulturkompass durchgeführt werden.

 

  1. Der institutionelle Zuschuss wird der Musikschule ab 2025 auf Antrag gewährt. Die Musikschule reicht bis Ende 2024 ein schriftliches Konzept incl. eines Wirtschaftsplans ein, aus dem unter anderem hervorgeht, wie die Musikschule gerechte Teilhabechancen z. B. durch Kurse in Schulen als Teil ihres Kerngeschäfts begreift und umsetzt und wie die eigenen Einnahmen erhöht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

        Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten    30.000,-

        Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung     10.000,-

        Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz      5.000,-

        Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens      37.000,-

        Einsparung Kulturkompass        18.000,-

        Summe:        100.000,- €

 

Die Sanierungsmaßnahme des PvH-Brunnens ist in 2025 zu berücksichtigen und durchzuführen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel sind aus dem zuständigen Budget 2025 zu bestreiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung des Musikschule Hildesheim e.V. für die Haushalte 2025, 2026 und 2027 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da es sich um eine gemeinsame Förderung von Stadt und Landkreis handelt, wird dieser Beschluss vorbehaltlich einer äquivalenten Beschlussfassung des Landkreises Hildesheim getroffen.

 

 


Anlagen:

 

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