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Vorlage - 24/251  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP zur Vorlage 24/197: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Förderung der Musikschule Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
17.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   

Sachverhalt:

 

Die Musikschule Hildesheim ist eine anerkannte und beliebte Kultur- und Bildungseinrichtung für die Stadt und den Landkreis Hildesheim. Jung und Alt können dort durch individuelle Förderung im Einzel- oder Gruppenunterricht ein Musikinstrument erlernen und anschließend ihre erlernten Fähigkeiten in Konzerten / beim Ensemblespiel vorführen und weiterentwickeln.

 

Eine individuelle Förderung von Jung bis Alt in Einzel- bzw. Gruppenunterricht ist beispielsweise auch die Kernaufgabe der Hildesheimer Volkshochschule, die auch von Stadt und Landkreis bezuschusst wird. Alle Vorgänge rund um die Themen Unterrichtsplanung, Durchführung und Abrechnung, sowie die Anstellung und Entlohnung von Lehrkräften gehören auch hier zum Tagesgeschäft.

 

Derzeit wird intensiv seitens der Stadt und des Landkreises daran gearbeitet, für die Volkhochschule Hildesheim eine neue rechtlich tragbare Trägerstruktur zu konzipieren.

 

Dieser Prozess ist der ideale Zeitpunkt, um zu prüfen, welche Synergieeffekte und finanziellen Auswirkungen eine Kooperation der beiden Einrichtungen hätte.

 

In diesem Zusammenhang ist auch der Aspekt der Schaffung einer sogenannten Bildungsregion zu beachten. Stadt und Landkreis Hildesheim sollten daran arbeiten, im Bereich der Bildung gemeinsame strategische Konzepte zu entwickeln und auch umzusetzen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es neben der Musikschule Hildesheim auch noch Musikschulen in Elze und in Alfeld gibt. Die Volkshochschule Hildesheim bietet seit langem ein breites Spektrum von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowohl der Stadt als auch des Landkreises Hildesheim an. Die allseits anerkannte Institution der Stadtbibliothek wird sowohl von Einwohnern des Landkreises als auch der Stadt Hildesheim intensiv genutzt.

 

Gemeinsam sollte die jetzige Situation im Hinblick auf die Musikschule Hildesheim und die Volkshochschule Hildesheim im Sinne einer gemeinsamen Förderung von Stadt und Landkreis genutzt werden, um eine neue Basis und ein Grundstein zur Entwicklung einer tatsächlichen Bildungsregion zu setzen und auf den Weg zu bringen. Damit wird gleichzeitig auch ein klares positives Signal an andere Bildungsinstitutionen, wie oben beschrieben, gesendet. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim kann damit im Bereich der Bildung endlich im Sinne des Regionsgedanken weiterentwickelt werden. Dazu gehören für uns auch die Stadtbibliothek, die weiteren Musikschulen im Landkreis sowie die VHS und weitere Bildungsträger. Letztendlich wird damit auch im Sinne der Bildungsinstitutionen deren Wunsch auf eine sinnvolle, effiziente und nachhaltige finanzielle Förderung für die kommenden Jahre nachgekommen.

Bildung ist für uns alle ein sehr hohes Gut, was es gilt im Hinblick auf die Angebotssituation und die Möglichkeiten der Entwicklung zu schützen und voranzubringen.

 

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation sowohl von Stadt als auch vom Landkreis Hildesheim ist es daher dringend notwendig und geboten, jede Art von Kooperation, Zusammenarbeit und Zusammenschlüssen intensiv zu prüfen, damit Synergieeffekte in jedweder Hinsicht genutzt werden können.

 

Im vorliegenden konkreten Fall der Musikschule Hildesheim ist festzustellen, dass diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Stadt und Landkreis Hildesheim haben sich bereit erklärt, die Musikschule auch in dieser Situation zu unterstützen. Es ist allerdings nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, grundsätzlich und vorbehaltslos sämtliche finanziellen Risiken abzufedern. Eine rechtlich selbständige Institution kann nicht die Auswirkungen ihrer in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen vollständig auf die Kommunen abwälzen.

In diesem Fall scheint aber die Notwendigkeit einer sofortigen zusätzlichen Unterstützung noch gerade als begründet anzunehmen. Eine dauerhafte erhöhte und verstetigte Förderung ist aus unserer Sicht aber auch in eine Zielvereinbarung zu überführen, die das Subsidiaritätsprinzip anwendet.

 

Weiterhin sollten zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025, also mit Wirkung ab dem 01.01.2025, die Höhe und Dauer und auch die Aufteilung der künftigen Zuschussleistungen zwischen Stadt, Landkreis und Kommunen in eine neue Regelung überführt werden. Dabei könnte die Gründung einer Bildungsregion, die die Lasten und den Nutzen neu regelt, der Schlüssel sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt beteiligt sich analog dem Landkreis für das Jahr 2024 hälftig an dem Defizit der Musikschule, jedoch maximal mit zusätzlich 100.000,- €.

 

Diese Förderung gilt ausdrücklich zunächst als einmalige Soforthilfe.

 

  1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2025 prüft die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis die Gründung einer Bildungsregion und wird dementsprechend eine Vorlage für die Gremien erstellen. Für die Finanzierung dieser Bildungsregion soll ein Schlüssel gefunden werden, der Einwohnerzahl, Nutzen und Lasten berücksichtigt.

 

Eine Richtlinie der Bildungsregion für den Zweck von Förderungen an Bildungsträger, die sowohl von der Stadt Hildesheim als auch vom Landkreis Hildesheim oder weiteren Kommunen einzeln gefördert werden, soll entwickelt werden.

 

  1. Förderungen könnten dann ab 2025, auch für die Musikschule, über die Bildungsregion abgewickelt werden. Diese Förderung sollen stets mit Zielvereinbarungen verknüpft werden.

 

  1. Eine dauerhafte Erhöhung der Bezuschussung der Musikschule Hildesheim e.V. für die kommenden Jahre 2025-2027 durch die Stadt Hildesheim wird unter den Vorbehalt gestellt, dass bis dahin auch von Seiten der Musikschule Konsolidierungsansätze, die auch über Synergieeffekte oder Kooperationen erbracht werden können, aufgezeigt werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Punkte zur Gegenfinanzierung genutzt:

 

        Absehbare Einsparungen bei den Liquiditätskrediten      30.000,- €

        Absehbare Einsparungen bei der Digitalisierung       10.000,- €

        Einsparung im Budget für Einzelmaßnahmen Klimaschutz       5.000,- €

        Einsparung: Sanierung des PvH-Brunnens       37.000,- €

        Einsparung Kulturkompass             18.000,- €

 


Anlagen:

 

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