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Sachverhalt:
Der Gesellschaftszweck der Beteiligung ist der Betrieb eines Flugplatzes in Hildesheim bzw. das Halten der Betriebsgenehmigung für den Flugplatz Hildesheim sowie die Überwachung der mit der bestehenden Genehmigung verbundenen Pflicht, einer mit der Betriebsführung des Flugplatzes Hildesheim beauftragten Gesellschaft.
Die Flugplatz Hildesheim GmbH ist i. S. d. des § 267 a Handelsgesetzbuch (HGB) eine Kleinstkapitalgesellschaft. Gemäß § 15 Abs.1 des Gesellschaftsvertrags (GesV) hat die Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften über die Jahresabschlussprüfung für Eigenbetriebe zu erfolgen. Zuständiges Rechnungsprüfungsamt ist gemäß § 15 Abs. 2 GesV das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim.
Mit den finanziellen Ressourcen der Flugplatz Hildesheim GmbH ist eine Vergabe an eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung nicht leistbar. Hierbei entstünden voraussichtlich jährliche Aufwendungen bis zu 4.500,- €, welche die Solvenz der Flugplatz Hildesheim GmbH mittelfristig gefährden würden.
Als Alternative zur Befreiung von der Prüfung der Jahresabschlüsse wäre somit eine Aufstockung des jährlichen Zuschussbetrages um 4.500,- € zu erwägen. Ohne eine der beiden Alternativen gerät die Flugplatz Hildesheim GmbH in eine wirtschaftliche Schieflage.
Mit in Kraft treten der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) am 01.11.2016 ist nunmehr die Stadt für die Entscheidung über den Prüfungsverzicht zuständig – § 158 Abs. 4 Satz 1 NKomVG. Weiterhin sind die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Jahresabschlussprüfung gegeben, da sowohl der Betriebsumfang nach der Höhe der Bilanzsumme und des Umsatzes gering ist, aber auch die Verhältnisse des Unternehmens geordnet sind sowie die Betriebsführung des Unternehmens einfach und übersichtlich ist.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken temporär auf die Prüfung der Jahresabschlüsse zu verzichten. Dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften wird für die Geschäftsjahre 2024 ff. der vom Steuerberater aufgestellte Jahresabschluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird lediglich auf eine zusätzliche Prüfung verzichtet.
Vor der Entscheidung ist das Rechnungsprüfungsamt anzuhören. Das Rechnungsprüfungsamt trägt die Entscheidung der Verwaltung ohne weitere Anmerkungen mit.
Angesichts der gegebenen Sachlage ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Befreiung der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen für fünf Jahre möglich und sinnvoll ist.
Beschlussvorschlag:
Auf die Durchführung der Jahresabschlussprüfung der Flugplatz Hildesheim GmbH wird erstmals für den Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 verzichtet. Die Befristung gilt für die Dauer von fünf Geschäftsjahren.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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