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Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der Hafengleise hat der Rat der Stadt Hildesheim am 09.10.2023 folgenden Beschluss (Vorlage 23/329) gefasst:
„Der Einreichung des Fördermittelantrages beim Eisenbahn Bundesamt (EBA) wird zugestimmt.
Die für die Erneuerung benötigten Haushaltsmittel werden in der mittelfristigen Haushaltsplanung dargestellt. Hinsichtlich der HM für das Jahr 2024 handelt es sich um einen Vorgriff auf den Haushaltsbeschluss im Dezember dieses Jahres.
Die Vergabe für die notwendigen Planungsleistungen wird nach Zusage des Fördermittelgebers durchgeführt.“
Die Stadt Hildesheim hat im Oktober 2023 einen Förderantrag für die Erneuerung der Hafengleise beim EBA gestellt. Die Gesamtkosten der Erneuerung wurden auf ca. (brutto) 2,8 Mio. € zzgl. 200.000,- € Planungskosten geschätzt. Der Förderanteil nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) – Programm betrug dabei 50 % der Kosten.
Im April 2024 hat das EBA den Antrag abgelehnt; bei der Rangfolge der zu fördernden Projekte belegt unser Projekt einen der hinteren Plätze (Platz 50 von 86). Gefördert werden in diesem Jahr die Plätze 1 bis 9.
Die Erneuerung der Gleisinfrastruktur im Hildesheimer Hafen ist enorm wichtig (siehe Vorlage 23/329 vom 08.08.2023), die Erneuerung an der Gleisinfrastruktur im Hafen müssen kurzfristig durchgeführt werden, eine weitere Aufschiebung führt zwangsläufig zu Stilllegungen, die sich negativ auf den gesamten Gleisbetrieb auswirken. Zur Vermeidung größerer Schäden, die wiederum höhere Kosten verursachen werden, sollen jetzt die zwingend erforderlichen Erneuerungen durchgeführt werden. Die Kosten für diese Variante beläuft sich auf ca. 1,180 Mio. € zzgl. ca. 150.000,- € Planungskosten.
Für die weiterhin erforderliche Instandsetzung der Hafengleise wird erneut ein Förderantrag nach SGFFG gestellt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Investitionsmaßnahme 552012014001 unter dem Produktkonto Neubau Gleise Hafenbahn zur Verfügung.
Den Kosten steht allerdings keine Refinanzierung durch einen Fördermittelgeber gegenüber. Im Rahmen der Fördermaßnahme war ein Eigenteil in Höhe von ca. 1,500 Mio. € eingeplant, bei der jetzt vorgesehenen Maßnahme beträgt der Eigenanteil ca. 1,330 Mio. €.
Beschlussvorschlag:
Die Planung und der Erneuerung der Hafengleise wird im beschriebenen Umfang ohne Förderung durch das EBA durchgeführt.
Die Erneuerungsarbeiten werden so bald wie möglich durchgeführt, Baubeginn Ende 2024 bzw. Anfang 2025 (je nach Ausschreibungsfristen und Marktkapazität).
Für die weiteren Gleiserneuerungen wird erneut ein Förderantrag gestellt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Präsentation
– Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation (525 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (417 KB) |