Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/162  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI und der Fraktion Die Linke: Modellprojekt "Wege ins Bleiberecht"
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Die Linke
Federführend:Fraktion Die Linke Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zurückgestellt   
04.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
17.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgezogen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Der unsichere Status von geduldeten Personen ist mit vielen substanziellen Einschränkungen – etwa Ausbildungs- und Arbeitsverbote – und Schwierigkeiten - bspw. beim Abschluss von Miet- und Arbeitsverträgen – verbunden. Zudem kann der Duldungsstatus – trotz gelungener Integration und guter Voraussetzungen für ein Bleiberecht – auch in der Stadt zu einer Abschiebung führen.

 

In diesem Projekt geht es darum, in der Stadt lebende Geflüchtete mit einer Duldung durch eine zielgenaue Beratung zu einer dauerhaften Bleibemöglichkeit zu verhelfen.

 

Mit fortschreitender Aufenthaltsdauer wird die Bundesrepublik für viele Geduldete faktisch zu ihrem Lebensmittelpunkt. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine Reihe von Regelungen getroffen, um Geduldeten ein Bleiberecht zu ermöglichen.

 

Doch nur eine Minderheit der Langzeitgeduldeten, die die zeitlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen, hat bislang eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sei es, weil der Lebensunterhalt nicht ganz ausreicht, sei es, weil formale Voraussetzungen wie z.B. die Vorlage eines Heimatpasses nicht erfüllt oder der Besuch eines Integrationskurses bislang nicht organisiert werden konnten.

 

Es liegt insofern im öffentlichen Interesse, die Betroffenen systematisch zu beraten und durch gezielte Unterstützung dafür zu sorgen, dass die Betroffenen ein Bleiberecht erhalten können.

 

Neben der Eröffnung von besseren Integrationschancen für die Betroffenen selbst und dadurch auch für enge Familienangehörige wird nach dem Beginn und Abschluss dieses Weges für die einzelnen auch ein Gewinn für die Verwaltungskapazitäten in der Ausländer- und der Sozialbehörde gesehen.

 

So wird der Arbeitsaufwand der Ausländerbehörden verringert. Während Duldungen höchstens für sechs Monate erteilt werden dürfen und in der Praxis regelmäßig lediglich für wesentlich kürzere Zeiträume ausgestellt werden, werden Aufenthaltserlaubnisse für ein bis drei Jahre erteilt. Daher senkt der Übergang von einer Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis den bürokratischen Aufwand der Ausländerbehörden und verringert die Häufigkeit des Kund:innenkontakts. Hinzu kommt, dass die Ausländerbehörden infolge der Kooperation mit lokalen Beratungsstellen besser vorbereitete Anträge auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten, was die Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden abmildert.

 

Darüber hinaus wird der Haushalt der Stadt infolge des Übergangs von einer Duldung in einer Aufenthaltserlaubnis und den damit verbundenen Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch entlastet, da bei (ergänzendem) Leistungsbezug sodann das Jobcenter statt des Sozialamtes zuständig wäre. Darüber hinaus führt der Rechtskreiswechsel zugleich zu einer Entlastung der Mitarbeiter:innen beim Sozialamt, da diese weniger Kund:innen versorgen müssen.

 

Hintergrund: Die erste Phase des vom niedersächsischen Sozialministerium geförderten Modellprojekts „Wege ins Bleiberecht“ lief vom 01. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023. Am 01. Dezember 2023 startete die zweite Phase des Projekts mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2025.

 

Derzeit setzt der Flüchtlingsrat seine Kooperation mit der Landeshaupt Hannover fort. Eine weitere Kooperation läuft mit dem Landkreis Göttingen. Kooperationen mit der Stadt Hannover, der Stadt Oldenburg, dem Landkreis Gifhorn und der Region Hannover sollen im vierten Quartal 2023 starten. Darüber hinaus bespricht der Flüchtlingsrat mit mehrere Kommunen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

 

In dem ersten Projektzeitraum (01.07.2019 bis 30.06.2022) wurden in den drei Städten Hannover, Göttingen und Oldenburg insgesamt 21 Informationsveranstaltungen mit über 300 Teilnehmenden durchgeführt und über 350 Langzeitgeduldete allein durch den Flüchtlingsrat beraten. Zahlreiche weitere Beratungen erfolgten durch lokale Migrationsberatungsstellen, mit denen die Kommunen und der Flüchtlingsrat eng kooperiert haben.

 

In Oldenburg lebten im Projektzeitraum 192 Langzeitgeduldete und die proaktive Ansprache der Geduldeten bei konkreten Bleiberechtsperspektiven gehörte bereits zum regulären Vorgehen, sodass diese Kommune als best-practice-Beispiel dienen konnte. Diese Erfahrungswerte konnten der Flüchtlingsrat die erfolgreiche Umsetzung des Projekts in anderen Kooperationskommunen nutzen. So erhielten in den Städten Göttingen und Hannover 450 der insgesamt 1.234 geduldeten Projektteilnehmenden eine Aufenthaltserlaubnis. Somit haben 36 % der Langzeitgeduldeten ein Bleiberecht erhalten. Damit hat der Flüchtlingsrat sein ursprüngliches Ziel, mindestens 30 % von ihnen in ein Bleiberecht zu überführen, sogar übertroffen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hildesheim nimmt an dem durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ teil.

 

Die Stadt Hildesheim schließt hierfür mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, Modelle für eine bleiberechtsorientierte Perspektive für Langzeitgeduldete zu entwickeln und Menschen im Duldungsstatus auf Grundlage insbesondere der §§ 104c, 25a, 25b sowie 25 Abs. 5 AufenthG den Übergang in ein Bleiberecht zu ermöglichen.

 

Bei der Projektumsetzung sollen im ersten Schritt alle Fälle, die die zeitlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, durch die Ausländerbehörde fortlaufend in ein Case-Management-Verfahren eingespeist werden, welches hierfür wieder eingeführt wird. Auf der Grundlage bestehender Bleiberechtsregelungen des Aufenthaltsgesetzes sollen im zweiten Schritt gemeinsam mit renommierten und seit vielen Jahrzehnten erfolgreich tätigen lokalen Migrationsberatungseinrichtungen, wie bspw. Asyl e.V. Hildesheim oder den Wohlfahrtsverbänden, sowie den Betroffenen selbst die Voraussetzungen für den Übergang in ein Bleiberecht geschaffen werden.

 

Die dafür erforderlichen Vorabstimmungen mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen und den lokal tätigen Beratungsinstitutionen sind vorzunehmen.

 

Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration am 27.08.2024 über den Sachstand des Projektes und über die konkrete Anzahl der Personen, denen durch dieses Projekt eine Perspektive auf ein Bleiberecht dargestellt werden kann.

 


Anlagen:

 

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