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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Aktuelle Stunde | ||||||
Ö 5 | Schriftliche Anfragen | ||||||
Ö 6 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 28.09.2020 | SI/045/19 | |||||
Ö 7 | Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 8 | Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Aufstellungsbeschluss (Ref.: Herr Dr. Kumme) | 20/370 | |||||
Ö 8.1 | Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage 20/370: Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Aufstellungsbeschluss | 20/415 | |||||
Ö 8.2 | Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage 20/370: Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Aufstellungsbeschluss | 20/433 | |||||
Ö 9 | Annahme von Spenden durch den Rat (Ref.: Herr Dr. Dylong) | 20/431 | |||||
Ö 9.1 | Annahme einer Spende durch den Rat | 20/438 | |||||
Ö 10 | Sponsoring Kulturhauptstadt 2025 (Ref.: Frau König) | 20/432 | |||||
Ö 11 | Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung Hildesheim; "Digitale Stadtverwaltung 2025" (Ref.: Herr Bredtschneider) | 20/281 | |||||
Ö 11.1 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD zur Vorlage 20/281: Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung Hildesheim; "Digitale Stadtverwaltung 2025" | 20/435 | |||||
Ö 12 | Hildesheim Digital 2030 (Ref.: Herr Kriesinger) | 20/396 | |||||
Ö 13 | Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) (Ref.: Herr Münter) | 20/379 | |||||
Ö 14 | Aufhebung des Sperrvermerks gem. Ratsbeschluss 19/449 (Ref.: Frau Wagner-Kröger) | 20/376 | |||||
Ö 15 | Gesamtabschluss 2013 (Ref.: Herr Wodsack) | 20/404 | |||||
Ö 16 | Jahresabschluss 2017 (Ref.: Herr Münter) | 20/417 | |||||
Ö 17 | Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 (Ref.: Herr Wodsack) | 20/418 | |||||
Ö 17.1 | Änderungsanträge zum Haushalt 2021 | ||||||
Ö 17.1.1 | Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 | 20/439 | |||||
Ö 17.1.2 | Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 | 20/440 | |||||
Ö 17.2 | Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 | 20/312 | |||||
Ö 17.2.1 | Stellenplan 2021; hier: Einrichtung weiterer Stellen | 20/312-1 | |||||
Ö 18 | 4. Änderungssatzung zur Friedhofgebührensatzung (Ref.: Herr Paasch) | 20/380 | |||||
Ö 19 | Kommunalwahl 2021 Einteilung der Stadt in Wahlbereiche (Ref.: Herr Lynack) | 20/391 | |||||
Ö 20 | Festlegung der Gemeindewahlleitung für die Stadt Hildesheim (Ref.: Herr Lynack) | 20/434 | |||||
Ö 21 | 5. Änderung der Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung) (Ref.: Herr Kriesinger) | 20/361 | |||||
Ö 21.1 | 5. Änderung der Gebührensatzung für die Märkte in der Stadt Hildesheim (Marktgebührensatzung); hier: Synopse | 20/361-1 | |||||
Ö 22 | Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im ersten Quartal 2021 (Ref.: Herr Bringmann) | 20/426 | |||||
Ö 23 | 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim (Ref.: Herr Kara) | 20/378 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Schutzzielerreichung Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort“ schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
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30.11.2020 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Schutzzielerreichung Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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02.12.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Schutzzielerreichung Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort“ schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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16.12.2020 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Schutzzielerreichung Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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21.12.2020 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Schutzzielerreichung Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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21.12.2020 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 24 | Ernst-Ehrlicher-Park als Modellprojekt (Ref.: Herr Dr. Kumme) | 20/397 | |||||
Ö 25 | Planung einer Wohnmobilstellplatzanlage in Hildesheim (Ref.: Frau Reuß) | 20/400 | |||||
Ö 26 | Beschluss über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts; hier: Vorkaufsrechtssatzung (Ref.: Herr Dr. Kumme) | 20/401 | |||||
Ö 27 | Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden (Ref.: Herr Räbiger) | 20/403 | |||||
Ö 28 | 2. Änderungssatzung für die städtischen Friedhöfe in Hildesheim (Friedhofssatzung) (Ref.: Herr Geister) | 20/369 | |||||
Ö 29 | Überplanmäßige Ausgabe für die Hochwasserschutzmaßnahme "Bleicherstraße" (Ref.: Herr Kriegel) | 20/420 | |||||
Ö 30 | Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung der Stadt zur Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (Ref.: Frau Oehlschläger) | 20/230 | |||||
Ö 31 | Finanzvertrag zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim; hier: Umsetzung der Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (Ref.: Frau Bommersbach) | 20/382 | |||||
Ö 32 | Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in der Nordstadt (Ref.: Frau Höhler) | 20/393 | |||||
Ö 33 | Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes bei der Stadt Hildesheim "Integration von Flüchtlingen - Maßnahmen - Wirkungen - Aufwendungen" (Ref.: Herr Spitzer) | 20/387 | |||||
Ö 34 | Auf Antrag der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU, FDP und Die Linke: Nichtverausgabte Mittel aus dem Produkt 57101 Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 für sonstige Aufwendungen (51.500,- €) (Ref.: Herr Lenz) | 20/428 | |||||
Ö 35 | Coronabedingte Unterstützung für Sportvereine (Ref.: Herr Münter) | ||||||
Ö 35.1 | Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Unabhängigen und FDP: Corona-Fond "Mitgliederrückgang" für Sportvereine | 20/436 | |||||
Ö 36 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 37 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 38 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 39 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
N 40 | Anfragen und Anregungen | ||||||