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Sachverhalt:
Im Friedhofsbereich würde die Stadt für einige Leistungselemente ab 01.01.2021 umsatzsteuerpflichtig werden, sofern nicht in der Friedhofssatzung ein Aufgabenvorbehalt aufgenommen werden würde. Eine Leistungsbetrachtung hat stattgefunden. Als Ergebnis ist es erforderlich, Änderungen und Ergänzungen zum Aufgabenvorbehalt in die Friedhofssatzung aufzunehmen.
Als Anlage 1 ist der Entwurf der 2. Änderungssatzung für die städtischen Friedhöfe in Hildesheim (Friedhofssatzung) hinterlegt.
Die vorgenommenen Änderungen sind der als Anlage 2 hinterlegten Synopse zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Hildesheim wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Anlage 1: Entwurf der Änderungssatzung
- Anlage 2: Synopse der Satzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1: Entwurf der Änderungssatzung (18 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2: Synopse der Satzung (101 KB) |