Stadt Hildesheim

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Auszug - Festlegung der Gemeindewahlleitung für die Stadt Hildesheim  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
20/434 Festlegung der Gemeindewahlleitung für die Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Glomm, Franz
Federführend:32.2 Stadtbüro / Wahlen / Fundbüro Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter berufen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Ulf Behnel zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

 

Herr Städtischer Rat Martin Kalski wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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