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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter berufen.
Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Ulf Behnel zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Herr Städtischer Rat Martin Kalski wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen