Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/400  

Betreff: Planung einer Wohnmobilstellplatzanlage in Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Ochtersum Anhörung
01.12.2020    Anhörung des Ortsbürgermeisters des Ortsrates Ochtersum nach § 182 NKomVG      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
02.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Lageplan  

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Sachverhalt:

 

Im Stadtgebiet Hildesheim wurden in den letzten Jahren verschiedene Standorte für die Einrichtung einer Stellplatzanlage für Wohnmobile untersucht. Für die Standortanalyse wurden Gespräche mit Fachkundigen geführt, die Erfahrungen und Standards anderer Kommunen abgefragt und die Planungshilfe des Deutschen Tourismusverbandes einbezogen.

 

Bei der Entscheidung für einen geeigneten Stellplatz sind Kriterien wie

 

  • Nähe zu touristischen Anziehungspunkten
  • Ruhige Lage
  • Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie
  • Anschluss an den ÖPNV
  • Anschluss an das Rad- und Wegenetz
  • Nähe zu Natur, Wasser und Zentrum

 

zu berücksichtigen.

 

Projektbeschreibung:

 

Auf der Grundlage dieser Bewertungsaspekte wurden am Standort Vier Linden zwei geeignete benachbarte Flächen mit einer Größe von 4.682 m2 und 3.891 m2 ausgewählt. Ein anderer, ebenso gut geeigneter Standort konnte anhand der Kriterien im Stadtgebiet nicht ermittelt werden. Im ersten Schritt ist die Erschließung der größeren Fläche (Johannishofstiftung) geplant, dort könnten ca. 20 Stellplätze eingerichtet werden. Bei Bedarf ist die Erweiterung auf das angrenzende zweite Grundstück möglich.

 

Die Flächen liegen im Überschwemmungsgebiet der Innerste. Die für das Vorhaben notwendige Befestigung der Verkehrsflächen kann gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben genehmigt werden, sofern die Belange des Hochwasserschutzes nicht beeinträchtigt werden. Die Befestigungen sind daher entsprechend hochwasserangepasst herzustellen und eventuell ist der Ausgleich von Retentionsraum notwendig.

 

Voraussetzung für eine Abstimmung und letztendlich für eine Genehmigung der Anlage durch die Untere Wasserbehörde ist das Aufstellen eines Vorentwurfs für einen sog. Standardplatz. Dieser weist parzellierte Stellplätze auf, in der Regel gehören Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Stromanschlüsse und Müllbehälter zur Ausstattung.

 

Zeitplanung:

 

Die Entwurfsplanung kann im ersten Halbjahr 2021 vorgelegt und abgestimmt werden. Nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung könnte die Planung bis Ende 2021 abgeschlossen und die Stellplatzanlage 2022 angelegt werden. Die Maßnahme beinhaltet den ersten Ausbauabschnitt.

 

Kosten / Finanzierung:

 

Die aktuelle vorläufige Kostenschätzung beträgt ca. 380.000,- €. Darin enthalten sind ca. 30.000,- € Planungskosten und 20.000,- € für Gutachten. Im Produkt 5460000 Bau, Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Parkplätze sind 20.000,- € für Planungskosten veranschlagt. Dieser Betrag wurde durch Ratsbeschluss gesperrt (Vorlage 19/448). Mit den Planungskosten können die Vorentwurfsplanungen bis zur Leistungsphase 3 HOAI einschließlich der wasserrechtlichen Genehmigung durchgeführt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Standortwahl wird zugestimmt.

 

Der Sperrvermerk im Produkt 5460000 Bau, Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Parkplätze und Parkbauten – Planungskosten für einen Wohnmobilstellplatzanlage wird aufgehoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

- Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (192 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (191 KB)      
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