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Sachverhalt:
Im Stadtgebiet Hildesheim wurden in den letzten Jahren verschiedene Standorte für die Einrichtung einer Stellplatzanlage für Wohnmobile untersucht. Für die Standortanalyse wurden Gespräche mit Fachkundigen geführt, die Erfahrungen und Standards anderer Kommunen abgefragt und die Planungshilfe des Deutschen Tourismusverbandes einbezogen.
Bei der Entscheidung für einen geeigneten Stellplatz sind Kriterien wie
zu berücksichtigen.
Projektbeschreibung:
Auf der Grundlage dieser Bewertungsaspekte wurden am Standort Vier Linden zwei geeignete benachbarte Flächen mit einer Größe von 4.682 m2 und 3.891 m2 ausgewählt. Ein anderer, ebenso gut geeigneter Standort konnte anhand der Kriterien im Stadtgebiet nicht ermittelt werden. Im ersten Schritt ist die Erschließung der größeren Fläche (Johannishofstiftung) geplant, dort könnten ca. 20 Stellplätze eingerichtet werden. Bei Bedarf ist die Erweiterung auf das angrenzende zweite Grundstück möglich.
Die Flächen liegen im Überschwemmungsgebiet der Innerste. Die für das Vorhaben notwendige Befestigung der Verkehrsflächen kann gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben genehmigt werden, sofern die Belange des Hochwasserschutzes nicht beeinträchtigt werden. Die Befestigungen sind daher entsprechend hochwasserangepasst herzustellen und eventuell ist der Ausgleich von Retentionsraum notwendig.
Voraussetzung für eine Abstimmung und letztendlich für eine Genehmigung der Anlage durch die Untere Wasserbehörde ist das Aufstellen eines Vorentwurfs für einen sog. Standardplatz. Dieser weist parzellierte Stellplätze auf, in der Regel gehören Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Stromanschlüsse und Müllbehälter zur Ausstattung.
Zeitplanung:
Die Entwurfsplanung kann im ersten Halbjahr 2021 vorgelegt und abgestimmt werden. Nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung könnte die Planung bis Ende 2021 abgeschlossen und die Stellplatzanlage 2022 angelegt werden. Die Maßnahme beinhaltet den ersten Ausbauabschnitt.
Kosten / Finanzierung:
Die aktuelle vorläufige Kostenschätzung beträgt ca. 380.000,- €. Darin enthalten sind ca. 30.000,- € Planungskosten und 20.000,- € für Gutachten. Im Produkt 5460000 Bau, Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Parkplätze sind 20.000,- € für Planungskosten veranschlagt. Dieser Betrag wurde durch Ratsbeschluss gesperrt (Vorlage 19/448). Mit den Planungskosten können die Vorentwurfsplanungen bis zur Leistungsphase 3 HOAI einschließlich der wasserrechtlichen Genehmigung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Standortwahl wird zugestimmt.
Der Sperrvermerk im Produkt 5460000 Bau, Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Parkplätze und Parkbauten – Planungskosten für einen Wohnmobilstellplatzanlage – wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung
- Lageplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (192 KB) | ||||
2 | öffentlich | Lageplan (191 KB) |