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Sachverhalt:
In Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlbereiche zu bilden sind oder gebildet werden können, bestimmt gem. § 7 Absatz 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Rat die Anzahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche. Diese Festlegung hat zu erfolgen, sobald der Wahltag bestimmt worden ist und die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren feststeht.
Der Tag der Hauptwahl ist durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung auf den 12.09.2021 festgesetzt worden. Nach § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind bei einer amtlichen Einwohnerzahl von 101.194 (Stichtag 30.06.2020) für die Stadt Hildesheim 46 Ratsfrauen/Ratsherren zu wählen.
Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Absatz 6 NKWG zu beachten, dass diese untereinander nicht mehr als 25% nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche abweichen sollen. Bei der Berechnung wird die amtliche Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Ausgehend von der bisherigen Einteilung der Stadt Hildesheim in vier Wahlbereiche errechnet sich eine Durchschnittsgröße von 25.296 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hieraus folgt, dass bei einer tolerierten 25%igen Abweichung nach oben und unten die Einwohnerzahlen der einzelnen Wahlbereiche zwischen 31.620 (Maximalwert) und 18.972 (Minimalwert) liegen dürfen.
Bei der Bildung von Wahlbereichen steht die Stadt Hildesheim in enger Abstimmung mit dem Landkreis Hildesheim, da es sich in der Vergangenheit aus Gründen der Durchführbarkeit der Wahlen und Vergleichbarkeit der Wahlergebnisse als angebracht erwiesen hat, die Wahlbereiche für die Stadtrats- und Kreistagswahl deckungsgleich zu gestalten. Ausgehend von einer amtlichen Einwohnerzahl des Landkreises Hildesheim am 30.06.2020 von 275.419 ergibt sich dort bei insgesamt 12 Wahlbereichen (einschließlich der vier Wahlbereiche in der Stadt Hildesheim) eine durchschnittliche Wahlbereichseinwohnerzahl von 22.952. Auf Grund der tolerierten Abweichungen können hier die Einwohnerzahlen zwischen maximal 28.690 und minimal 17.214 je Wahlbereich liegen. Um die Einheitlichkeit der Wahlbereiche für die Stadtrats- bzw. Kreistagswahl zu gewährleisten, sind diese Maximal- und Minimalwerte auch für die Wahlbereiche im Stadtgebiet zu Grunde zu legen.
Die Verwaltung schlägt vor, vier Wahlbereiche, wie im Beschlussvorschlag detailliert beschrieben, zu beschließen und damit die bestehende Wahlbereichseinteilung von 2016 zu übernehmen.
Aus wahlorganisatorischen Gründen wird dem Landkreis Hildesheim die Übernahme der vorgeschlagenen Abgrenzung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Das Wahlgebiet Stadt Hildesheim wird für die Stadtratswahl am 12.09.2021 in die nachstehenden vier Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich F (Nord, mit Stadtmitte/Neustadt, Nordstadt)
Wahlbezirke: 1 - 16, 37 - 39
Einwohnerzahl: 26.523
Wahlbereich G (Ost; mit Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt,
Einum, Oststadt/Stadtfeld)
Wahlbezirke: 18 - 28, 54 - 60
Einwohnerzahl: 22.744
Wahlbereich H (Süd; mit Itzum/Marienburg, Marienburger Höhe/Galgenberg,
Ochtersum)
Wahlbezirke: 29 - 36, 61 - 73
Einwohnerzahl: 25.178
Wahlbereich I (West; mit Himmelsthür, Moritzberg/Bockfeld, Neuhof/Hildesheimer
Wald/Marienrode, Sorsum)
Wahlbezirke: 17, 40 - 53, 74 - 84
Einwohnerzahl: 26.749
Zusammenfassung:
Wahlbereich F: 26.523 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich G: 22.744 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich H: 25.178 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich I: 26.749 Einwohnerinnen und Einwohner
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Stadtgebiet gesamt: 101.194 Einwohnerinnen und Einwohner
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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