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Vorlage - 20/376  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks gem. Ratsbeschluss 19/449
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fürstenberg, Gabriele
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
09.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 16.12.2019 (Vorlage 19/449) wurde dem Gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, die LINKE und der FDP und somit den in der Änderungsliste zum Haushalt 2020 enthaltenen Punkten zugestimmt.

 

Der Beschluss beinhaltet im Bereich der Heimat- und Geschichtspflege, sonstige Kulturpflege eine Erhöhung des Zuschusses für das Theaterpädagogische Zentrum Hildesheim (TPZ) in 2020 um 7.500,- € als Betriebskostenzuschuss mit folgendem Sperrvermerk:

 

„Die Auszahlung erfolgt nach tatsächlicher Nutzung ab abgeschlossenem Umbau durch die Lebenshilfe. Sollte bis zum Umbau eine Zwischennutzung möglich sein, würde für die tatsächlich genutzte Zeit ebenfalls ein Betriebskostenzuschuss erfolgen.“

 

Am 09.10.2020 beantragte das TPZ den Betriebskostenzuschuss zur Auszahlung freizugeben, um räumlich die notwendige Basis für die Arbeit und somit die Existenz der Einrichtung zu erhalten.

 

Begründung:

 

-          der Umbau der geplanten Räumlichkeiten verschiebt sich weiterhin

-          Pandemiebedingt stehen sonst genutzte Räumlichkeiten von Kooperationspartner/-innen nicht mehr zur Verfügung

-          um die erforderlichen Hygieneverordnungen einzuhalten werden Räumlichkeiten in angemessener Größe benötigt

Das TPZ hat die Möglichkeit, ab November 2020 Räume zur Zwischennutzung im
Langen Garten 21, 31137 Hildesheim, anzumieten. Die Höhe der Betriebskosten für November und Dezember 2020 beläuft sich auf voraussichtlich insgesamt 4.508,70 €.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk (Produktkonto 2810000.4318000, Beschluss vom 16.12.2019, Vorlage 19/449) wird für das Jahr 2020 aufgehoben. Ein Betrag i.H.v. bis zu 5.000,- € zur Finanzierung der tatsächlich entstehenden Betriebskosten für die notwendige Zwischennutzung in 2020 wird zur Auszahlung freigegeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage:

 

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