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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen