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Sachverhalt:
Im Gebiet des Gewerbeparks Hildesheim Giesen (GE Nord) werden seit geraumer Zeit städtebauliche Maßnahmen zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie zur Erweiterung des Hafens vorbereitet.
Wesentlicher Baustein zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele ist die Sicherung der für diese Zwecke erforderlichen Grundstücke im Planungsgebiet.
Die Stadt Hildesheim begründet daher ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB für sämtliche im Satzungsgebiet gelegenen Flächen.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Satzung und Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungstext und Begründung (472 KB) |