|
|
Sachverhalt:
Für das neue Wohngebiet ist eine gebietsverträgliche und für den Stadtteil Einum prägende Bebauungsstruktur mit freistehenden Einfamilienhäusern sowie einem hohen Anteil an privaten Grünflächen geplant. Wir begrüßen die Anwendung der „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“.
Über den Umwelt- und Klimaschutz hinaus besteht in Hildesheim auch der Bedarf an günstigem, bezahlbarem Wohnraum. Hildesheim verfügt nicht über genügend Sozialwohnungen.
Ebenso besteht ein Mangel an seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen. Die Chance auf den oftmals beschworenen Sickereffekt ließe sich auch in Einum umsetzen, wenn in dieser geschlossenen Ortschaft mit dörflichem Charakter älteren Menschen, mit einem geänderten Bedarf an eine Wohnung im gleichen Ortsteil entsprechender Wohnraum angeboten würde.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans EN 183 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 „An der Großen Barnte“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
unter folgender Bedingung beschlossen:
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Anlage/n:
///