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Sachverhalt:
Im Rahmen des Produktes 57101 Wirtschaftsförderung sind für das Haushaltsjahr 2020 51.500,- € für sonstige Aufwendungen (Teilnahme an Messe, Veranstaltungen für Unternehmen, Sommerfest der Wirtschaftsförderung, Standortmarketing usw.) veranschlagt. Unter anderem aufgrund der Corona-Krise konnten diese Mittel vom Fachbereich kaum in Anspruch genommen werden.
Bei diesen Mitteln handelt es sich um einen Aufwand, der unter die freiwilligen Leistungen im Sinne des Zukunftsvertrages fallen.
Das Frauennetzwerk Antonia e.V. und die Psychosoziale Beratungsstelle für Krebskranke der AWO Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V. sind aufgrund der Corona-Pandemie zunehmend in finanzielle Schieflage geraten und der Fortbestand dieser beiden Einrichtungen ist gefährdet.
Mit einem einmaligen Zuschuss im Jahr 2020 soll die Arbeit der Einrichtungen anerkannt und der Fortbestand gesichert werden.
Da die freiwilligen Leistungen eng bemessen sind, sollen die dann noch freien Mittel des oben genannten Produktes zu gleichen Teilen kulturellen und sozialen Einrichtungen zugutekommen und zeitnah das dringend gebrauchte Geld zur Verfügung gestellt werden.
Über eine Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel ist zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
1. Das Frauennetzwerk Antonia e.V. erhält im Jahr 2020 einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 5.000,- € aus den für 2020 nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Wirtschaftsförderung.
2. Die Psychosoziale Beratungsstelle für Krebskranke und deren Angehörige des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V. erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000,- €.
3. Die restlichen Mittel (freiwillige Leistungen) in diesem Produkt werden zu gleichen Teilen auf den "Reptilienfonds" für kulturelle Zwecke, für soziale Einrichtungen und Organisationen (verwaltet durch FB 50) und der Stabsstelle für Migration und Inklusion verteilt.
Anlage/n:
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