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Sachverhalt:
Die coronabedingten Schutzmaßnahmen führen weiterhin zu erheblichen Einnahmeausfällen der Gewerbetreibenden, die zum Teil existenzbedrohend sind. In der Vorlage 20/094 hatte die Verwaltung informiert, dass zur Entlastung für den Monat April auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet wurde. Für die Außenbestuhlung war auch in den Monaten Mai und Juni 2020 keine Sondernutzungsgebühr erhoben worden, weil durch die Abstandsvorschriften die Flächen nur teilweise nutzbar waren und sich Gäste in Zurückhaltung übten. Für das zweite Halbjahr 2020 wurde komplett auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet (siehe auch Sitzungsvorlage 20/206).
Eine Unterstützung der Gastronomie und des stationären Handels sollte auch im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Im ersten Quartal 2021 werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Fläche.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Gesamtkostenrahmen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesamtkostenrahmen (116 KB) |