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Sachverhalt:
In dem am 28.07.2014 durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossenen Brandschutzbedarfsplan wurde festgelegt, dass 2018 die Fortschreibung mit der Evaluierung der in 2016 eingeleiteten Maßnahmen erfolgen soll.
Die für das Schutzziel 2 erforderlichen 16 Funktionen rund um die Uhr werden mit einer Nacht- und Wochenendabsenkung um vier Funktionen bei der Berufsfeuerwehr bei gleichzeitigem Ausgleich durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr erreicht. Die dafür geplante Einrichtung eines kontinuierlichen Tageseinsatzdienstes bei der Berufsfeuerwehr konnte aufgrund der unzureichenden Personalsituation und einer Intervention des Personalrates erst ab 2018 umgesetzt werden.
Deshalb konnte mit der Evaluierung erst 2019 begonnen werden.
Um eine unabhängige Evaluation sicherzustellen, wurde ein Gutachter beauftragt. Die Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH erhielt am 11.04.2019 den Auftrag zur Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes, zur Erstellung eines Konzeptes sowie eines Ergebnisberichtes zur Erstellung der Fortschreibung.
Begleitet wurde dieses Gutachten durch die Projektgruppe bestehend aus:
Herrn Ulf Behnel, stv. Dez B
Herrn Winfried Elsebach, FBL 37
Herrn Heiko Pfänder, BL 37.1 und stv. FBL
Herrn Marian Neumann, BL 37.4
Herrn Heiko Wollersheim, FBL 65
Herrn Rainer Kohne, FB 11.2
Herrn Ralf Hellberg, PR
Herrn Jürgen Stoffer, StBM Freiw. Feuerwehr
Herrn Thorsten Plötze, stv. StBM Freiw. Feuerwehr
Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die im März 2020 geplante Vorstellung des Gutachtens verschoben werden. Im Juni 2020 erfolgte die Vorstellung des Gutachtens bei den Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr sowie bei den Ortsbrandmeistern der Freiwilligen Feuerwehr und den Mitgliedern des Ausschusses für Feuerschutz, Recht und Innere Angelegenheiten.
2.1. Gefahrenpotential und Einsatzgeschehen
Die bereits in der letzten Bedarfsplanung durchgeführte Einteilung des Stadtgebiets in Gefahrenklassen wurde fortgeschrieben. Insbesondere die Randbereiche des Stadtgebiets wurden aufgrund der Weiterentwicklung der Fachempfehlungen in den letzten Jahren noch einmal differenzierter betrachtet.
Als maßgebliches Kriterium der Gefahrenklassen ist die vorherrschende Wohnbebauung zu nennen. Unterschiedliche Strukturen in der Wohnbebauung erfordern entsprechend angepasste Maßnahmen.
Der Gutachter schlägt daher folgende angepasste Eintreffzeiten und Einsatzkräfteanzahlen vor (Seiten 48ff.des Gutachtens):
Gefahrenklassen B1 und B2 (ländliche Ortsteile):
Schutzziel 1: Eintreffzeit 10 Minuten, Einsatzkräfte 8
Schutzziel 2: Eintreffzeit 15 Minuten, weitere Einsatzkräfte 8
Gefahrenklassen B3 und B4 (städtisch geprägt) (wie bisher):
Schutzziel 1: Eintreffzeit 8 Minuten, Einsatzkräfte 10
Schutzziel 2: Eintreffzeit 13 Minuten, weitere Einsatzkräfte 6
Diese gutachterliche Anpassung führt auch dazu, dass die freiwilligen Feuerwehren das Schutzziel 1 in den entsprechenden Ortsteilen besser erreichen können.
Die Entwicklung des Einsatzaufkommens der Jahre 2014 bis 2018 zeigt sowohl im Bereich der Brandeinsätze als auch im Bereich der Technischen Hilfeleistungen eine ansteigende Tendenz.
Trotz der guten Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr hat sich die Schutzzielerreichung leider nicht der entsprechend gesetzten Ziele entwickelt (Anlage 5 des Gutachtens).
Im Zeitbereich 1 (Mo.-Fr.: 7.00-17.00 Uhr) liegt der Erreichungsgrad mit 10 Funktionen nach 8 Minuten (Schutzziel 1) bei 74% und nach 13 Minuten (Schutzziel 2) mit weiteren 6 Funktionen bei 47%. Beide sollen i. d. R. durch die Berufsfeuerwehr erreicht werden.
Im Zeitbereich 2 (Mo.-Fr.: 17.00-7.00 Uhr und Sa., So., Feiertag) liegt der Erreichungsgrad mit 10 Funktionen nach 8 Minuten (Schutzziel 1) bei 79% und nach 13 Minuten (Schutzziel 2) mit weiteren 6 Funktionen bei 81%.
Im Durchschnitt liegt die Erreichung der Eintreffzeit 1 bei 77% und der Eintreffzeit 2 bei 69%, da mehr Einsätze im Zeitbereich 2 stattfinden.
Die Ursache für die Nichterreichung der Brandschutzziele liegt ursächlich an den im Betrachtungszeitraum durchschnittlich sieben unbesetzten Stellen bei der Berufsfeuerwehr, gleichwohl ist positiv festzustellen, dass sich die Eintreffzeiten und die Personalstärke im Zeitbereich 2 bei der Freiwilligen Feuerwehr verbessert hat.
Der Gutachter hält die Absenkung wochentags nachts und am Wochenende um 4 Funktionen bei der Berufsfeuerwehr für sinnvoll und wirtschaftlich, die Verstärkung durch die freiwillige Feuerwehr in diesen Zeiträumen entspricht deren augenblicklicher Leistungsfähigkeit.
2.2. Standortstruktur
Die Standortstruktur der Feuerwehr hat wesentlichen Einfluss auf die Eintreffzeiten der benötigten Einheiten an der Einsatzstelle. Der im Brandschutzbedarfsplan 2014 festgestellte Sanierungsstau an den Standorten von Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehren besteht zwar weiterhin konnte jedoch bereits zum Teil abgebaut werden.
Am dringenden baulichen Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr bestehen weiterhin keine Zweifel. Es wird daher gutachterlich dringend empfohlen diesen durch die Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort schnellstmöglich abzustellen.
Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen Neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind entsprechend bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Die durch den Gutachter festgestellte perspektivische Standortstruktur (S. 86) der Freiwilligen Feuerwehr wurde eingehend diskutiert. Für eine Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Einum und Achtum-Uppen wie auch Drispenstedt und Bavenstedt gibt es zurzeit keine sachliche Notwendigkeit.
2.3. Technik und Fahrzeugausstattung
Der Gutachter bewertet das bestehende Fahrzeugkonzept in Umfang und Ausgestaltung als bedarfsgerecht.
Zur Verbesserung der Schutzzielerreichung ist am Standort Himmelsthür ein weiteres Löschgruppenfahrzeug vorzusehen. Dies ist gegenüber der bisherigen Planung kostenneutral möglich, da der Bund der Stadt Hildesheim ein zusätzliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.
Der Maßnahmenplan zur Ersatzbeschaffung (S. 119) ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort.
Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen.
Aus diesen Gründen muss das Fahrzeugkonzept stetig fortgeschrieben werden.
Im Personalkörper der Berufsfeuerwehr haben sich in den letzten Jahren viele Veränderungen ergeben.
Zahlreiche Mitarbeitende haben die Vereinbarung zur freiwilligen Mehrarbeit von 8 Stunden pro Woche (sog. Opting-Out Vereinbarung) gekündigt bzw. neue Mitarbeitende haben diese nicht abgeschlossen. Als Ausgleich wurden bereits in den vergangenen Jahren zusätzliche Stellen geschaffen.
Auch ist der Personalfaktor gestiegen. Diese Steigerung lässt sich durch einen zusätzlichen Feiertag, die erhöhte Inanspruchnahme von Elternzeit und Mutterschutz, die gestiegene Zahl an Kuren und den erhöhten Ausfall durch Langzeiterkrankungen erklären.
Auf Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren (S. 123) und des aktuellen Verhältnisses von 42 (36,5 %) Mitarbeitenden mit Opting-Out Vereinbarung und 73 (63,5 %) Mitarbeitenden ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst), müssen im Haushaltsjahr 2021 vier zusätzliche Stellen geschaffen werden. Der Personalfaktor ist zukünftig jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken, um bei Paralleleinsätzen schneller genügend Einsatzkräfte zur Verfügung zu haben (S. 88). Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft von Angehörigen freiwilliger Feuerwehren, z. B. Mitarbeitende der Stadtverwaltung, ist dazu weiter zu fördern. Hierzu soll erneut innerhalb der Stadtverwaltung offensiv Werbung gemacht werden. Dies dient ebenfalls der Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Schutzzielerreichung
Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.
Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.
Standortstruktur
Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort“ schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.
Technik und Fahrzeugausstattung
Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.
Organisation und Personalwirtschaft
Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.
Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.
Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Fortschreibung 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Fortschreibung 2020 (7266 KB) |