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Sachverhalt:
In der Regel wird die Gemeindewahlleitung kraft der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch den Oberbürgermeister als Wahlleiter und seinem allgemeinen Vertreter als stellvertretender Wahlleiter wahrgenommen. Bei dieser "geborenen" Regelung ist ein zusätzlicher Beschluss der Vertretung (Rat) nicht erforderlich.
Auf Grund der Tatsache, dass Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer seine eigene Kandidatur zur Direktwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim im Jahr 2021 erklärt hat, kann er seine "geborene" Funktion als Gemeindewahlleiter nicht weiter wahrnehmen.
Es wird daher empfohlen, Herrn Ersten Stadtrat Malte Spitzer in die Funktion des Gemeindewahlleiters zu berufen.
Gemeindewahlleiter für die Stadt Hildesheim ist
Erster Stadtrat Malte Spitzer
Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim
Auch bei der Stellvertretung gibt es eine "geborene" Regelung die besagt, dass der allgemeine Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten diese Funktion übernimmt. Da Herr Malte Spitzer aber zum Gemeindewahlleiter berufen werden soll wird empfohlen, dass die Vertretung von ihrer Berufungskompetenz des § 9 Abs. 3 NKWG Gebrauch macht und die stellvertretende Gemeindewahlleitung wie folgt neu besetzt:
1. Stellvertretender
Gemeindewahlleiter für die Stadt Hildesheim ist
Stadtkämmerer
Herr Ulf Behnel,
Kom. Dezernent für Finanzen und Ordnung
Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim
2. Stellvertretender
Gemeindewahlleiter für die Stadt Hildesheim ist
Herr Städtischer Rat Martin Kalski
Fachbereichsleiter Bürgerangelegenheiten
Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter berufen.
Gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Herr Ulf Behnel zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Herr Städtischer Rat Martin Kalski wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
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