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Sachverhalt:
Basierend auf der aus der Stadtstrategie erwachsenden Aufgabe, die digitale Transformation, umgangssprachlich Smart City, der gesamten Stadtgesellschaft aktiv zu fördern bzw. zu unterstützen, hat sich die Stadt Hildesheim 2020 gemeinsam mit den Partnerkommunen Goslar und Wennigsen, unter Einbeziehung des IT-Systemhauses Christmann GmbH, für das Förderprogramm „Modellprojekt Smart Cities“ des Bundeministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (kurz BMI) beworben. Neben verschiedenen Optimierungspotentialen der Bewerbung wurde insbesondere das Fehlen strategischer Smart City–Leitlinien, bzw. die Einbindung des Förderprogrammes in Selbige als Grund für die Ablehnung als Modellprojekt genannt. Für eine erneute Teilnahme an genanntem Förderaufruf ist das Vorhandensein solcher Leitlinien demgemäß zielführend bzw. ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Aktuell gibt es von verschiedenen stadtgesellschaftlichen Akteuren unterschiedlichste Digitalisierungsinitiativen und Strategien. Beispielhaft sind hier das Zentrum für Digitalen Wandel der Stiftungsuniversität Hildesheim, der Digitalhub der Digitalcity GmbH, die verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie und der Green City Plan der Stadtverwaltung zu nennen. So befasst sich die verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie (vgl. Vorlage 20/281) z.B. ausschließlich mit der digitalen Transformation der Verwaltung und nicht mit der Digitalisierung der gesamten Stadt. Die vorgenannten und viele weitere zielführende Initiativen zeigen das große Digitalisierungspotential und vorhandene Know-How der Hildesheimer Stadtgesellschaft. Jedoch fokussieren sich die einzelnen Strategien und Projekte zumeist nur auf gesonderte Themenkomplexe und bilden somit Insellösungen. Eine Strategie, welche allen interessierten Akteuren offensteht, bestehende Lösungen vernetzt und gewisse Rahmenbedingungen definiert, gibt es noch nicht.
Eine Smart City–Strategie besteht aus vielen einzelnen Strategien und Initiativen. Diese werden insoweit unter dem Begriff Smart City subsumiert. So sind beispielsweise die genannte verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie „Digitale Stadtverwaltung 2025“ und der Medienentwicklungsplan für die 24 Schulen in städtischer Trägerschaft wesentliche Bestandteile der noch zu erarbeitenden Strategie. Folglich steht die zu erstellende Smart City–Strategie nicht in Konkurrenz zu den bisherigen Arbeiten und Initiativen, sondern sie ist vielmehr als übergeordnete Einheit selbiger zu verstehen. Die Schaffung der Strategie erfolgt im Rahmen des Förderprogrammes „Modellprojekt Smart Cities“.
Für die Erarbeitung einer solch umfassenden Smart-City–Strategie bedarf es strategischer Leitlinien, welche einen Rahmen bilden und als Grundlage für die noch zu erarbeitende Strategie dienen soll. Aus diesem und dem unter Punkt 1 skizziertem Grund wird vorgeschlagen, unter dem Leitgedanken „Hildesheim Digital 2030“ ein Rahmenwerk zu entwickeln, welches eine klare digitalpolitische Zukunftsperspektive und eine Strategie zur Erlangung selbiger aufzeigt.
Eine erfolgreiche digitale Transformation kann nur gelingen, wenn eine entsprechende Akzeptanz in der zu digitalisierenden Gesellschaft gegeben ist. Im besten Falle kann die Gesellschaft aktiv bei der Transformation mitwirken. Die aktive Einbindung bzw. das Entstehen aus der Stadtgesellschaft heraus sind Kernpunkte der Smart City–Charta des BMI, auf der das Förderprogramm „Modellprojekt Smart Cities“ beruht.
Zur Entwicklung des Leitgedankens „Hildesheim Digital 2030“ und der strategischen Rahmenbedingungen wurde aus einzelnen, digital sehr affinen Vertretern der Stadtgesellschaft, das „Smart City Board“ gegründet. Genanntes Board wird durch die Verwaltung federführend geleitet und ist mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt.
Das Smart City Board ist namentlich mit folgenden Personen besetzt:
Die als Anlage beigefügten strategischen Leitlinien sind aus dem Antrieb heraus entstanden, eine erfolgsversprechende Bewerbung als „Modellprojekt Smart Cities“ 2021 des BMI abzugeben. Die Rückschlüsse und Analysen aus der negativ beschiedenen Bewerbung 2020 förderten die Notwendigkeit eines solchen Rahmenwerkes zu Tage (vgl. Punkt 1 Hintergrund). Mit den genannten Leitlinien kann die Stadt Hildesheim dem Fördermittelgeber aufzeigen, dass das avisierte Förderprojekt der nächste logische Schritt in der Stadtentwicklung ist. Für dieses Förderprogramm wird nach aktuellem Sachstand ein Bewerbungszeitraum von Januar bis April 2021 vorgegeben werden. Es wird voraussichtlich über ein Projektvolumen von 17,5 Millionen EUR verfügen. Unter den genannten Analyseergebnissen ist es folglich zielführend, dass die digitalen Leitlinien vor Januar 2021 beschlossen werden. Den Gremien wird zur Teilnahme am Förderaufruf Modellprojekt Smart Cities 2021 eine gesonderte Sitzungsvorlage im ersten Quartal 2021 vorgelegt.
Die strategischen Leitlinien haben als Ziel, die digitale Transformation der gesamten Stadtgesellschaft unter dem Leitmotiv “Hildesheim Digital 2030” zu ermöglichen und als Rahmen für die Entwicklung einer umfassenden Smart City – Strategie zu dienen. Der strategische Ansatz fußt auf einer partizipativen Arbeitsweise und der stetigen Evaluation von Fördermöglichkeiten. Als Grundlage dienten die strategischen Leitlinien von Kommunen, die sich bereits erfolgreich auf den Weg der digitalen Transformation begeben haben.
Die Formulierungen der Leitlinien beinhalten eine globale Gültigkeit und keine Spezifika, die auf die Stadt Hildesheim ausgerichtet sind. Die Stadt Hildesheim verpflichtet sich somit diesen generellen und globalen Ausrichtungen. Die Besonderheiten unserer Stadt werden sodann in der anzufertigenden Smart City–Strategie Berücksichtigung finden.
Das sich stetig und dynamisch wandelnde Feld der Digitalisierung gebietet es, dass die vorliegenden Leitlinien bzw. die daraus resultierende Strategie nicht als fertiges Dokument anzusehen sind, sondern vielmehr als Prozess verstanden werden, die die Stadt Hildesheim in einem partizipativen Verfahren gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickelt, überprüft und kontinuierlich fortschreibt.
Basierend auf den strategischen Leitlinien als digitalpolitische Zukunftsperspektive werden folgende Schritte unternommen:
Beschlussvorschlag:
„Hildesheim Digital 2030“ wird als strategische Leitlinie und grundsätzliche Planungsgrundlage für die digitale Transformation der gesamten Stadt hin zu einer Smart City beschlossen.
Die Verwaltung bzw. das Smart City Board werden mit der Gestaltung des strukturierten Beteiligungsprozesses und mit der Vorbereitung einer Teilnahme am Förderaufruf „Modellprojekt Smart Cities“ 2021 des BMI beauftragt. Zur Teilnahme am Förderaufruf wird dem Rat der Stadt Hildesheim eine gesonderte Beschlussvorlage im 1. Quartal 2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Strategische Leitlinien
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Strategische Leitlinien (365 KB) |