Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/404  

Betreff: Gesamtabschluss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bachler, Frank
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
16.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Testat des Wirtschaftsprüfers inkl. Gesamtabschluss 2013  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2013 des Konzerns Stadt Hildesheim wurde gemäß § 128 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 18.11.2020 aufgestellt.

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist nicht einfach die Summe der Einzelabschlüsse der Stadt Hildesheim (als Konzernmutter) und der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger, sondern die Abbildung des Konzerns Stadt als wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung (Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner Vermögens-, Schulden-, Kapital- und Ergebnisverflechtungen (Einheitsfiktion). Der Gesamtabschluss ist somit nicht nur ein „Anhängsel“ zum Einzelabschluss. Durch die Aufstellung des Gesamtabschlusses soll mit der Verbesserung bzw. der Rückgewinnung des Gesamtüberblicks über die finanzielle Lage der Kommunen ein wichtiges Ziel des neuen Kommunalen Rechnungswesens erreicht werden. Der Gesamtabschluss bietet einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gesamten Kommune und hat ausschließlich eine Informationsfunktion.

Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht nach § 128 Abs. 6 NKomVG aus:

 

  1. einer konsolidierten Ergebnisrechnung
  2. einer Gesamtbilanz
  3. den konsolidierten Anlagen nach § 128 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 NKomVG
    • Anlagenübersicht
    • Schuldenübersicht
    • Forderungsübersicht

 

und ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Dem Konsolidierungsbericht ist eine Kapitalflussrechnung beizufügen.

Gem. § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG soll der konsolidierte Gesamtabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt werden. Diese Frist konnte aufgrund von Verzögerungen (u.a. Nachholung doppischer Jahresabschlüsse) nicht eingehalten werden.

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim hat in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Thomas Monecke den konsolidierten Gesamtabschluss entsprechend § 155 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 2 NKomVG geprüft. Der Wirtschaftsprüfer hat die Ergebnisse seiner Prüfung in dem beigefügten Bericht zusammengefasst. Das Ergebnis der Prüfung bestätigt:

Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Hildesheim.

Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Hildesheim und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss für das Jahr 2013 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Testat des Wirtschaftsprüfers inkl. Gesamtabschluss 2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Testat des Wirtschaftsprüfers inkl. Gesamtabschluss 2013 (2099 KB)      
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